Was darf ich und was darf ich nicht beim Fsj?

1 Antwort

https://www.aubi-plus.de/ausbildung/arbeitszeiten/jugendliche/

Arbeitstage

Du hast eine 5-Tage-Woche: Montag bis Freitag. Im Normalfall ist der Samstag und der Sonntag für dich frei. Ebenso solltest du nicht an Feiertagen arbeiten. Musst du dennoch einmal an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag arbeiten, steht dir ein Ausgleichstag in derselben oder der nächsten Woche zu.


Arbeitszeit

Du darfst maximal 40 Stunden in der Woche arbeiten. Für die einzelnen Tage bedeutet das, dass du an fünf Tagen in der Woche im Durchschnitt 8 Stunden ausgebildet wirst bzw. arbeiten darfst ( Die zwei freien Tage sollen aufeinander folgen.

Es kann auch vorkommen, dass du bis zu 8,5 Stunden an einem Tag, in der Landwirtschaft sogar bis zu 9 Stunden, arbeitest. Die Mehrarbeit gleichst du an einem anderen Tag aus.
Grundsätzlich darfst du als Minderjähriger nicht zwischen 20:00 und 6:00 Uhr arbeiten; diese Zeit ist Nachtruhe.


Pausen

Als Jugendlicher unter 18 Jahren steht dir eine Pause zu. Beträgt deine Arbeitszeit zwischen 4,5 und 6 Stunden, hast du 30 Minuten Pause.
Musst du mehr als 6 Stunden arbeiten, hast du ein Anrecht auf 1 Stunde Pause.
Die Pause muss mindestens eine Stunde nach Beginn und eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit liegen. Spätestens nach 4,5 Stunden musst du eine Pause nehmen können.
Die halbe bzw. eine Stunde Pause kann auch unterteilt werden, z.B. in Frühstückspause und Mittagspause. Bei Unterteilung muss die

Der Mindest-Jahresurlaub beträgt (§ 19):


Jugendlicher ist am 1.1. des Jahres 16 Jahre alt: 27 Werktage (4 Wochen und 3 Tage)


FSJ-Handbuch - Freiwilligen Sozialen Jahr

www.freiwilliges-jahr.de/fileadmin/pdf/einsatzstellenhandbuch/Kapitel_1.pdf



Der Einsatz von FSJ-Freiwilligen ist so zu gestalten, dass Kontinuität im Beziehungsaufbau und in der Beziehungsgestaltung zu gewährleisten ist. Die Freiwilligen haben keine Springerfunktion und ersetzen keine hauptberuflichen Mitarbeiter(innen). Grundsätzlich auszuschließen sind Tätigkeiten, welche die Zielgruppe oder die Freiwilligen in Gefahr bringen.
Die Verantwortung für die Gruppe/Station darf den Freiwilligen im FSJ nie alleine überlassen werden.

Jess1997  27.10.2018, 21:54

Ja alleine gelassen darf man eigentlich nicht werden, ist jedoch Gang und Gebe :/