Was darf ich ins Frauengefängnis im Päckchen schicken?

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Paketsendungen an Inhaftierte

Der Gefangene darf dreimal jährlich in angemessenen Abständen ein Paket mit Nahrungs- und Genussmitteln empfangen; die erforderliche Genehmigung (Paketmarke) ist rechtzeitig vom Empfänger zu beantragen. Der Empfang eines Paketes ist zugelassen zu Weihnachten, zu Ostern und zu einem von dem Gefangenen zu wählenden weiteren Zeitpunkt (in der Regel dem Geburtstag).

Einem Gefangenen, der nicht einer christlichen Religionsgemeinschaft angehört, kann anstelle des Weihnachts- und des Osterpaketes der Empfang je eines Paketes aus Anlass eines hohen Feiertages seines Glaubens gestattet werden.

Das Gewicht darf einschließlich der Verpackung bei ■dem Weihnachtspaket 5 kg ■dem Osterpaket 3 kg ■dem Drittpaket 3 kg

nicht übersteigen.

Die Pakete - ausgenommen Drittpakete - müssen innerhalb eines Zeitraumes von 2 Wochen vor oder nach den Feiertagen bei der Justizvollzugsanstalt eingegangen sein.

Zum Empfang werden nur solche Pakete zugelassen, die mit einer Paketmarke versehen sind. Die Gefangenen können rechtzeitig eine Paketmarke und ein Merkblatt anfordern. Die Paketmarke ist deutlich sichtbar außen auf dem Paket anzubringen.

Ein Paket darf Alkohol und andere berauschende Mittel in jeder Form sowie Medikamente und Tabletten nicht enthalten. Bitte beachten Sie bezüglich der zulässigen Inhalte die ergänzenden Hinweise sowie das entsprechende Merkblatt, das der Paketmarke beiliegt.

Jedes Paket soll ein Inhaltsverzeichnis enthalten und den Absender erkennen lassen.

Anderweitige Paket- oder Warensendungen sind nur mit besonderen Genehmigungen möglich. Diese sind rechtzeitig vor dem voraussichtlichen Eingang der Sendungen (unter Darlegung von Art, Umfang und Absender) zu beantragen.

Gefunden auf der Seite: http://www.jva-bochum.nrw.de/service/paketsendungen/index.php

Du mußt dort anrufen und nachfragen. Und frag auch gleich, welche Sachen NICHT geschickt werden dürfen.

Dort nachfragen.

Um dort ein Packet hinzuschicken benötigst du eine Packet Marke des dort einsitzenden vorher bekommt sie das Packet eh nicht. Und zusätzlich erhälst du dann ein Infoblatt wo alle erlaubten Sachen drauffstehen und worauf du achten musst.

Bsp: Alles muss orignal verpackt oder verschweißt sein keine spitzen Gegenstände kein Glas etc.

Die Packet Marke muss sie sich auf Ihrer Station beantragen und dir schicken diese Marke muss dann sichtbarauf dem Packet angebracht sein. Andernfalls wird das Packet nicht durchgebracht.

mfg

Du bekommst wie gesagt von von der JVA , oder Deiner Freundin eine Weihnachts-paketmarke , Normalerweise sollen Weihnachtspakete nicht mehr als 5 bis 6 Kilo wiegen. Kaffee nur im Beutel wegen dem Glasgewicht . Tabak nicht mehr als 8 Pakete a-40gr. Eventuell gehen auch 10 Pakete Tabak. Löslichen Kaffee oder Filterkaffee nicht mehr als 400 gr.. Süsses bitte eingepackt lassen. Ansonsten hoffe ich Dir geholfen zu haben .Gruß---Kuss 1963