was darf ich in der tiefgarage lagern, z.b. dachbox

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gibt es denn hier keinen, der dazu eine qualifizierte Antwort weiß? Meistens ist der Punkt eben nicht eindeutig geregelt. Ich habe mal in der Garagenverordnung und beim Brandschutz nachgeschaut und dort fand ich Folgendes:

"Aufbewahrung von brennbaren Gegenständen in Garagen Für die Aufbewahrung von brennbaren Gegenständen in Garagen ist in Hessen nach § 19 Abs. 4 der Garagenverordnung (GaVO) grundsätzlich folgendes zu beachten: In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nur in unerheblichen Mengen aufbewahrt werden. Als unerhebliche Mengen können aus brandschutztechnischer Sicht die Aufbewahrung von Winter- / Sommerreifen als Wechselgarnitur (max. 4+1), kleineren Behältern aus brennbarem Material zur Unterbringung von Reparaturwerkzeugen, einem Dachgepäckträger und einer Dachbox angesehen werden, soweit diese Stoffe im Zusammenhang mit der jeweiligen Stellplatz abgestellt sind. Die Aufbewahrung von Fahrrädern ist ebenfalls zulässig, da diese nicht bedeutsam zur Brandausbreitung beitragen."

Natürlich gelten in D in jedem Bundesland andere Regeln und es gibt wohl einen Ermessensspielraum des lokalen Brandschutzbeauftragten - den werde ich jetzt suchen und fragen...

Steht alles im mietvertrag. Je nachdem welchen vermieter(mietvertrag) man hat darf man es oder eben net.

wenn die dachbox auf dem auto ist gehört sie zum auto, genau wie die reifen.