Was darf ich in der Kopie meines Personalausweises schwärzen?

2 Antworten

evtl brauchst Du gar keinen Perso! https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/AusweiskopieAuskunftsersuchen.html?nn=408908 "Die für die Kontrolle der Wirtschaftsauskunfteien zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder vertreten allerdings die Auffassung, dass das Verlangen nach einer Kopie des Personalausweises nicht generell und nicht in jedem Fall gerechtfertigt ist, sondern nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen ist , wenn Angaben im Auskunftsersuchen nicht eindeutig einem vorhandenen Datensatz zugeordnet werden können."

Alles ausser.

  1. Name
  2. Vorname
  3. Geburtsdatum
  4. Anschrift
  5. Ausweisnummer
  6. Kennziffer die auf der Vorderseite unten ganz rechts steht
user2492 
Fragesteller
 20.11.2011, 21:16

Wer entscheidet sonst darüber? Der Bundesdatenschutzbeauftragte sagt das Personalausweisnummer / Ausweisnummer geschwärzt werden darf.

Zum neuen Personalausweis wird folgendes mitgeteilt, wenn Daten elektronisch ausgelesen werden:

Sie weisen sich nur gegenüber Anbietern aus, die staatlich geprüft und zugelassen worden sind. Nur solche Anbieter erhalten die technische Möglichkeit, die Ausweisdaten ihrer Nutzer abzufragen.

http://www.personalausweisportal.de/DE/Sicherheit_und_Datenschutz/Zum-Schutz-Ihrer-Daten/zum_schutz_ihrer-daten_node.html

Bei der eID-Funktion des neuen Personalausweises soll die Behörde entscheiden auf welche Daten der Anbieter zur Abwicklung seines Angebotes zugreifen darf.

Die SCHUFA macht aber keine Angaben dazu welche Daten sie bspw ONLINE aus dem neuen Personalausweis bezieht.

Übrigens habe ich den Bundesdatenschutzbeauftragten zur der Frage, was geschwärzt werden darf angeschrieben und eher eine unbefriedigende Antwort bekommen. Es ist weiter undurchschaubar.

user2492 
Fragesteller
 22.11.2011, 10:05
@user2492

Bspw einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger muß man folgende Angaben machen:

Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, Ort oder Tag seiner Geburt, Familienstand, seinen Beruf, Wohnort, seine Wohnung, Staatsangehörigkeit

http://dejure.org/gesetze/OWiG/111.html

Allerdings muß man bei Verkehrsordnungswidrigkeiten keine keine Angaben zum Beruf und Familienstand machen. Bekanntlich stehen diese Dinge auch nicht im Führerschein und Kfz-Schein.