Was darf ich in der Kopie meines Personalausweises schwärzen?
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz gibt einige Hinweise dazu. Dennoch erlauben sich die SCHUFA und Banken und Sparkassen eine vollständige Kopie des Personalausweises zu verlangen oder selbst zu kopieren. Wird die Kopie eigendlich archiviert?
Für die Identifizierung benötigten die Auskunfteien auf der Ausweiskopie allerdings nur Name, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer. Alle anderen auf der Kopie befindlichen Daten (z.B. Personalausweisnummer, Lichtbild, persönliche Merkmale, Staatsangehörigkeit), können daher geschwärzt werden. Die Ausweiskopie darf ausschließlich zur Identitätsprüfung verwendet werden und ist anschließend zu vernichten.
http://www.bfdi.bund.de/cln_136/SharedDocs/Publikationen/AusweiskopieAuskunftsersuchen.html;jsessionid=4D723969AB669736FB5877D9A5D2EDD2?nn=408912
1 Antwort
evtl brauchst Du gar keinen Perso! https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/AusweiskopieAuskunftsersuchen.html?nn=408908 "Die für die Kontrolle der Wirtschaftsauskunfteien zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder vertreten allerdings die Auffassung, dass das Verlangen nach einer Kopie des Personalausweises nicht generell und nicht in jedem Fall gerechtfertigt ist, sondern nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen ist , wenn Angaben im Auskunftsersuchen nicht eindeutig einem vorhandenen Datensatz zugeordnet werden können."