Was darf ich bei Gartenmitbenutzung im Mietvertrag

2 Antworten

Gartenmitbenutzung ist ein sehr dehnbarer begriff. Wenn vertraglich nicht genau geregelt ist welche Fläche Du wie/wozu nutzen darfst, hast Du schlechte Karten.

Wenn Die Dame ganz mies drauf ist könnte sie Dir die Gartenmitbenutzung jeder Zeit wieder entziehen/untersagen.

Mal davon abgesehen finde ich das Verhalten der Vermieterin unmöglich.

Hallo

also, da hast du irgendetwas missverstanden. GArtennutzung heisst, das du mal den Garten nutzen darfst, zum sonnen oder zum grillen z.b. ( grillen allerdings nur nach Absprache, also vorher dem VErmieter mitteilen). Aber Möbel oder andere Utensilien sind NACH Nutzung wieder wegzuräumen. Das lässt man nicht stehen. Sonst wäre es gemietet und du wärst alleine für die Pflege verantwortlich. DAs mit der Miniecke, das hast du doch vorher abgeklärt, oder hast du einfach das buddeln angefangen? Also ganz ehrlich, ich glaube deiner Vermieterin stinkt es bereits gewaltig, das sie dir das REcht zur Nutzung eingeräumt hat. Lassen die anderen Mieter auch alles stehen, so das die VErmieterin beim rasenmähen erst alles wegräumen muss? Ich glaube, hier besteht Klärungsbedarf. GEh mal hin oder lade sie zum Kaffee mit Kuchen ein und rede mal darüber. Was sie sich unter Gartennutzung vorstellt, und das du vielleicht auch mal was im Garten mitarbeiten würdest. Ein GEspräch hilft oft bevor es zu schlimmen STreitigkeiten kommt...viel Erfolg!