Was darf ich als Waldbesitzer/in?

5 Antworten

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Am besten, da es hier oft in jeder Gemeinde/Bundesland etc. anders geregelt ist, wäre es beim Forstamt mit deiner Liste vorstellig zu werden.

Okay, danke für den Rat.

  1. Was meinst Du mit Name? (im Grundbuch - zu Österreich sagt Wiki "Im A1-Blatt werden jene Grundstücke mit ihren Nummern, ihren Flächen und Benützungsarten...") steht nur der Name der Gemarkung/Ortschaft und eine Nummer... = wie Du den nennst (Mein Paradieschen oder Scheissbusch) ist Dir überlassen - so wie daheim: was im Pass Deiner Frau/Deines Mannes steht muss nicht immer mit dem übereinstimmen, wie ihr Euch ruft :-)) - was auf ner (Wander-)Karte steht ist nochmal was anderes, gilt aber meist für größere Flächen... = nachdem für Wälder keine Namen "eingetragen" sind, sondern Flurstücksnummern: meinst Du den Besitzer = dessen Name ist schon der aus dem Pass und dessen Name, der ihn gekauft geschenktbekommen etc. hat...
  2. Gestaltung hat ggf. Grenzen in Baurecht (Denkmäler ggf.), Abfallrecht (Art von Material das Du einbringen willst), Naturschutzrecht (Biotope, freies Betretungsrecht), Waldrecht (Definition was - noch - Wald ist) = bitte nachlesen/vom örtlichen Förster beraten lassen..., hat aber - meines Wissens in allen Ländern - schon einen sehr weiten Spielraum...
  3. Die genannten Schutzkategorien ergeben sich aus Lage und geschützen Objekten (Straßenschutzwald nicht ohne Straße und andereseits nicht "abwählbar"...) und wird aus den Waldgesetzen hergeleitet bzw. von Forstbehörden festgestellt = es ist eher umgekehrt: i. d. R. sind mit der Waldfunktion (die die Gesellschaft braucht) oft bessere Fördermöglichkeiten verbunden...
  4. siehe https://www.gutefrage.net/frage/erholungs-wald-aus-zierkirschen
  5. verlangen darfst Du soviel sooft und solange Du willst :-) - bekommen kannst(!) Du ggf. Fördermittel oder evtl. den Kaufpreis, für die o. g. Waldfunktionen bekommen niemand direkt Geld, wohl aber für Verbesserungen im Hinblick darauf (aber nur auf Antrag VOR der Durchführung = lass Dich vom Förster beraten)

Wow, was für eine super Antwort! Vielen vielen Dank!

  1. Du darfst Deinen Wald nennen, wie Du lustig bist. Es gibt keine Namensregister für Waldflächen.
  2. Wege anlegen, da würde ich sicherheitshalber das baurechtich prüfen, Denkmäler wäre u.U. auch Bauwerke. Holzschilder aufstellen? Klar- warum nicht? Ziergehölze dürftest Du auch pflanzen. Du dürftest Dich da durchaus austoben- es sei denn!!! Dein Wald läge im Naturschutzgebiet- DANN darfst Du Dich nicht mehr austoben
  3. Meist hat ein Wald mehr als eine Funktion. Die meisten Waldbesitzer sind übrigends nicht glücklich, wenn ihr Wald als Erholungswald eingestuft wird, weil dann kann es z.B. passsieren, daß zwangweise Wege in Deinen Wald gebaut werden.. Für diese Wegeflächen bekommt der Waldbesitzer dann zwar eine niedrige Entschädigung , z.B. 50€/Jahr, muß diese Wege nicht selbst pflegen- zum Glück, hat aber umgekehrt die Wege zu tolerieren.
  4. Du dürftest Deinen Wald durchaus umgestalten, wenn nicht Naturschutzgebiet, aber fast ganz fällen? Nein das wäre verboten- außer! die Fällung würde von der Forstbehörde angeordnet- ja so etwas kann tatsächlich passieren, z.B. bei Borkenkäferbefall. Ansonsten darft Du nur einen bestimmten Prozentsatz an Bäumen entnehmen und dann meinetwegen was anderes nachpflanzen. Abholzen und Neubepflanzung ist allerhöchstens mal für kleinere Flächen erlaubt, man sollte da aber vorher die Forstbehörde einschalten. Sonst ist gewaltiger Ärger vorprogrammiert.
  5. Geld verlangen vom Staat o-: ? Oh, wie niedlich! Kannst Du im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Es kann durchaus Förderprogramme auch für Wald geben, müßte man halt im einzelnen prüfen. Zumindest in einigen Bundesländern wird die Versicherung des Waldes bei Kleinwaldbesitzern staatlich bezuschußt. Mit weiteren Programmen kenne ich mich nicht aus, aber durchaus möglich, daß es da was gibt.

PS: Meine Infos sind für Deutschland

Vielen dank für deine Antwort, hat mir wie bei den anderen Antworten sehr weiter geholfen :-)!

Was Du mit Deinem eigenen Wald darfst, das kannst Du alles dem Landeswaldgesetz Deines Bundeslandes entnehmen. Wenn Du ihn an den Staat verkaufst, dann darfst Du vom Staat sogar Geld verlangen.