Was darf ich als Hausfrau ehrenamtlich steuerfrei dazuverdienen (Aufwandsentschädigung) und wie muss ich das bei der Steuer angeben?

2 Antworten

Steuerfrei sind Einkünfte bis zu 2.400 EUR jährlich (Übungsleiterpauschale, (§ 3 Nr. 26 EStG)

Vielleicht hilft auch das:

Aktuell hat das Finanzgericht Thüringen zur
Berücksichtigung von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit eine
weitere Variante hinzugefügt: Wenn die Einnahmen unterhalb des
Steuerfreibetrags von 2.400 Euro liegen und die Ausgaben den Freibetrag
übersteigen, soll nur der übersteigende Betrag als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzbar sein (FG Thüringen vom 30.9.2015, 3 K 480/14, Revision III R 23/15).

Du solltest den Unterschied kennen zwischen

- (satzungsgemäßer) Ehrenamtspauschale

- (satzungsgemäßer) Übungsleiterpauschale

vgl. § 3 Ziff. 26 nd 26a EstG.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

Günter