Was darf ich als Hausfrau ehrenamtlich steuerfrei dazuverdienen (Aufwandsentschädigung) und wie muss ich das bei der Steuer angeben?
Hallo,ich bin Hausfrau und habe auser dem Kindergeld keinerlei Einkünfte. Ich bin noch nicht verheiratet. 2x die Woche unterrichte ich ehrenamtlich Kinde (Musikinstrumente). Jetzt meine Frage: Wieviel Aufwandsentschädigung darf ich erhalten ohne es zu versteuern? Und wie muss ich das dann bei der Steuer angeben?
DANKE schon mal im Vorraus für eure Antworten
2 Antworten
Steuerfrei sind Einkünfte bis zu 2.400 EUR jährlich (Übungsleiterpauschale, (§ 3 Nr. 26 EStG)
Vielleicht hilft auch das:
Aktuell hat das Finanzgericht Thüringen zur
Berücksichtigung von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit eine
weitere Variante hinzugefügt: Wenn die Einnahmen unterhalb des
Steuerfreibetrags von 2.400 Euro liegen und die Ausgaben den Freibetrag
übersteigen, soll nur der übersteigende Betrag als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzbar sein (FG Thüringen vom 30.9.2015, 3 K 480/14, Revision III R 23/15).
Du solltest den Unterschied kennen zwischen
- (satzungsgemäßer) Ehrenamtspauschale
- (satzungsgemäßer) Übungsleiterpauschale
vgl. § 3 Ziff. 26 nd 26a EstG.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
Günter