was darf ein jäger eigentlich?
hallo leute, es geht um folgenes...ich war heute mit freunden im wald und haben mit softairwaffen gespielt wir haben unsere fahrräder an die seite eines weges gestellt und sind dann in den wald rein. nach einiger zeit haben wir ein lautes knallen gehört und es war der schuss von einem jäger! wir sind zu unseren fahrrädern zurück und da stand dann der jäger und schnauzt uns an, dass wir garnicht die wege verlassen dürfen bla bla ... er sagte er habe unsere fahrräder fotografiert und will damit zur polizei. dann fragte er wo wir wohnen und drohte uns damit, dass er das recht hat unsere personalien festzustellen und polizeiliche befugnisse hat. meine frage ist jetzt, hat ein jäger tatsächlich solche befugnisse und darf er auch schiessen wenn er genau weiß, dass sich noch leute in der nähe aufhalten?
mfg felix
12 Antworten
Wenn er der zuständige Revierjäger oder Förster war, darf er es sehr wohl nach § 25 BJagdG
http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__25.html
(2) Die bestätigten Jagdaufseher haben innerhalb ihres Dienstbezirkes in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten und sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, sofern sie Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind. Sie haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges die ihnen durch Landesrecht eingeräumten Befugnisse.>
Von eurer Aktion spreche ich gar nicht - alleine das Führen war verboten.....
Mit Softairs im Wald rumzuturnen ist schon eine außergewöhnlich dämliche Idee. So eine Aktion hat hier neulich einen Polizeieinsatz inklusive Helikopter ausgelöst.
http://www.br.de/nachrichten/schwaben/softair-waffen-100.html
Sei froh, dass er nicht die Polizei gerufen hat. Dann wärt ihr dran gewesen! Schon allein wegen den Airsofts!
Im Prinzip hat jeder Jäger die gleichen Rechte wie ein Jogger, Pilzsammler oder sonst jemand, der im Wald seinem Hobby nachgeht. Der Jäger tut nämlich nichts anderes. Er geht dort seinem Hobby nach.
Es gibt lediglich eine Ausnahme: Sog. bestätigte Jagdaufseher haben im Bezug auf den Jagdschutz ähnliche Befugnisse wie alle anderen Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft. Allerdings gelten diese Befugnisse nur im Hinblick auf den Jagdschutz. Hätte er Euch beim Wildern erwischt, hätte so ein Jagdaufseher tatsächlich Eure Personalien feststellen dürfen.
Wäre der Jäger ein ganz normaler Hobbyjäger, dann dürfte er dies nicht mal in diesem Fall.
Den geht gar nix an wo du wohnst und wie du heißt. Aber er darf euch auf bestimmte Regeln hinweisen.
Es ist aber ein Riesenunterschied, ob es ein Förster war (der tatsächlich Hilfesbeamter der Staatsanwaltschaft ist) oder ein Hobbyjäger.
Das geht den sehr wohl was an. Er hat dafür zu sorgen, daß niemand Unsinn im Wald anstellt und er hat die Befugniss, das auch durchzusetzen, bzw. Personalien von Leuten festzustellen, die sich im Wald nicht benehmen können. Wer, wenn nicht ein Förster, der durchaus auch gleichzeitig Jäger sein kann, könnte das sonst? Soll die Polizei im Wald patroullieren?