was darf ein jäger eigentlich?

12 Antworten

Wenn er der zuständige Revierjäger oder Förster war, darf er es sehr wohl nach § 25 BJagdG

http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__25.html

(2) Die bestätigten Jagdaufseher haben innerhalb ihres Dienstbezirkes in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten und sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, sofern sie Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind. Sie haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges die ihnen durch Landesrecht eingeräumten Befugnisse.>

Von eurer Aktion spreche ich gar nicht - alleine das Führen war verboten.....

Sei froh, dass er nicht die Polizei gerufen hat. Dann wärt ihr dran gewesen! Schon allein wegen den Airsofts!

Im Prinzip hat jeder Jäger die gleichen Rechte wie ein Jogger, Pilzsammler oder sonst jemand, der im Wald seinem Hobby nachgeht. Der Jäger tut nämlich nichts anderes. Er geht dort seinem Hobby nach. Es gibt lediglich eine Ausnahme: Sog. bestätigte Jagdaufseher haben im Bezug auf den Jagdschutz ähnliche Befugnisse wie alle anderen Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft. Allerdings gelten diese Befugnisse nur im Hinblick auf den Jagdschutz. Hätte er Euch beim Wildern erwischt, hätte so ein Jagdaufseher tatsächlich Eure Personalien feststellen dürfen.
Wäre der Jäger ein ganz normaler Hobbyjäger, dann dürfte er dies nicht mal in diesem Fall.

Den geht gar nix an wo du wohnst und wie du heißt. Aber er darf euch auf bestimmte Regeln hinweisen.

Das geht den sehr wohl was an. Er hat dafür zu sorgen, daß niemand Unsinn im Wald anstellt und er hat die Befugniss, das auch durchzusetzen, bzw. Personalien von Leuten festzustellen, die sich im Wald nicht benehmen können. Wer, wenn nicht ein Förster, der durchaus auch gleichzeitig Jäger sein kann, könnte das sonst? Soll die Polizei im Wald patroullieren?

@bigsur

Es ist aber ein Riesenunterschied, ob es ein Förster war (der tatsächlich Hilfesbeamter der Staatsanwaltschaft ist) oder ein Hobbyjäger.