Was darf die Polizei bei Verkehrskontrolle/Wiedergutmachung

12 Antworten

Wenn man nichts gemacht hat,kann man doch ruhig an Ort und Stelle einen Test machen. Mit der Verweigerung eines solchen Tests, fordert man das folgende Vorgehen der Polizei heraus. Dagegen kann man nichts machen, da man es im Grunde selbst verschuldet hat. Ganz davon abgesehen geschieht eine Blutentnahme aufgrund eines richterlichen Beschlusses, soweit ich informiert bin, demnach hast du dann wohl sehr schlechte Karten. Die handeln nicht, ohne sich vorher gegen solche Einfälle, wie die deinen abzusichern.

Nein, kannst Du nicht. Wenn Du den Schnelltest verweigerst, was ja Dein Recht ist, kann die Polizei vermuten, daß Gefahr im Verzug ist oder eine Straftat vorliegt. die Polizei wird dich darauf hin vorläufig in Gewahrsam nehmen. Eine Blutentnahme wird aber ohne richterliche Verfügung nicht gemacht. Die Blutentnahme erfolgt dann nicht aufgrund einer polizeilichen sondern einer richterlich angeordneten Maßnahme.

Also wie du schon richtig gesagt hast musst du den freiwilligen Alkoholtest nicht machen. Alle Fragen der Polizei mit nein beantworten. Auch ob du Sie anhauchen kannst uns so, alles verneinen. Dann werden Sie dich noch mit Sachen wie: Warum haben Sie was gegen den Test wenn Sie nichts zu verbergen haben usw. anmachen. Als nächstes werden die Beamten dir, wie bei dir vorgekommen, mit dem Bluttest drohen. Da fragst du den Beamten nur noch nach dem Grund und schon wirst du nach kurzer Zeit weiterfahren können.

Damit müsste es das nächste mal funktionieren.

Und ob du gegen die Beamten rechtlich vorgehen kannst, einfach mal den Anwalt fragen :D Mit einer Rechtsschutzversicherung müsste das kostenlos sein, oder??

Wenn die Polizisten den Verdacht haben, daß der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluß steht, dann dürfen sie auch davon ausgehen, daß der Fahrer noch mehr intus hat, als sie vermutet haben. Also nehmen sie ihn mit aufs Revier, wo dann (mit richterlicher Erlaubnis? He, wir sind nicht in den USA, bei uns reicht "Gefahr im Verzug") ein Arzt gerufen wird, der die Blutentnahme vornimmt. Wenn der Fahrer dann eben nicht unter Alkohol- und oder Drogeneinfluß war, hat er das selbst zu verantworten, er hätte dem Spuk durch den Schnelltest schnell (so ein Zufall) ein Ende bereiten können.

Die Polizei ist dazu da, bei einem Anfangsverdacht auf eine Straftat zu ermitteln, ob eine Straftat stattgefunden hat. Und nur, wenn es einen Anfangsverdacht gibt, kann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und eine Blutprobe angeordnet werden. Und wenn sich dann heraus stellt, daß keine Straftat stattgefunden hat, dann hat die Polizei einfach das getan, wozu sie von der Gesellschaft beauftragt ist: Im Zweifelsfall ermitteln, ob es eine Straftat (oder Ordnungswidrigkeit) gegeben hat.

Nur dann, wenn eine Blutprobe OHNE einen Anfangsverdacht angeordnet wird, wäre das ein Grund, Schadenersatz zu fordern.

denn dürfen sie mich ja rein theoretisch gar nicht mitnehmen wenn kein ergebniss von einem schnelltest vorliegt...da es ja dann keinen begründeten verdachtgibt...weil verweigern heist ja nicht gleich schuldig oder verdächtig...

@freakfruit

Die halten dich in aller Regel nach einem Verstoß an. Wenn die jetzt den Eindruck haben, die Ursache könnte Alk oder Drogen sein, bieten sie dir halt die Tests an. In aller Regel kommen da noch Indizien wie geweitete Pupillen oder Alkoholgeruch dazu.

@freakfruit

Nein, das siehst Du falsch. Im Regelfall gibt es auch bei einem Schnelltest bereits einen begründeten Anfangsverdacht - und das ist nicht nur Deine krumme Nase.

Da kannst Du gar nichts machen.....wenn Du es ablehnst und die Polizei den Verdacht hat, den sie mit allem Möglichen begründen könnte, dass Du doch was intus hast, dann darf sie dich zur Blutabnahme mitnehmen....warum solltest Du auch ablehnen, wenn Du ein reines Gewissen hast ? - Es ist deren Job, diese Kontrollen durchzuführen, da muss man sich leider fügen.....