Was darf die Polizei bei einer spontanen Personenkontrolle?
Hallo Leute. Ich würde gerne mal wissen wenn ich zu Fuß unterwegs bin was die Polizei bei einer Personenkontrolle darf und was nicht?
Ich hatte in einer woche zwei Polizei Personkontrollen. Einmal am Hbf von 3 normalen Polizisten die auf mich zugerannt kamen. Die wollten mein ausweis sehen und haben mich komplett durchsucht. Und dann gestern von 2 Zivilpolizisten. Wobei ich sagen muss das ich gestern echt Angst hatte. Weil die mussten mich schon beobachtet haben als ich aus der Pizzeria raus ging lief ich 200 meter und sie kamen angefahren bzw. angebraust. Stiegen aus und sagten ey bleib mal stehen. Richtig unfreundlich für mich sah das so aus als ob die mich ausrauben wollten 2 jüngere kerle die aussahen wie kriminele mitten in der Dunkelheit sonst war kein Mensch zu sehen. Dann zeigte der eine mir eine art hundemarke wo drauf stand Kriminalpolizei. Für mich sah das aus wie aus einen Spielzeughandel. Hätten ja auch betrüger sein können. Dann sagte ich das mir das jetzt nicht viel sagt. Dann wurde der andere sehr laut und sagte hier kannst du nicht lesen und zeigte seinen richtigen ausweis. Und haben mich natürlich wieder durchsucht und musste alles auf die Motorhaube legen. Hatte echt angst das die jetzt mein handy und Portemonnaie einstecken.Dürfen die das überhaupt? Ich hab doch garnichts gemacht. Und dann sind die meistens noch richtig unfreundlich und fragen woher man kommt. Und wenn man versucht seine meinung zu sagen werden die noch frecher und unfreundlicher. Hat man als Bürger nicht irgendwelche Rechte bei sowas?
8 Antworten
Das ist nicht die polizei, die würde niemals so vorgehen!
Bei einer Personenkontrolle ist man lediglich verpflichtet seinen Ausweis vorzuzeigen, den man nicht zwingend mit sich führen muß. Eine Pflicht dazu besteht nicht Tut man dies nicht so können die Beamten sich auf § 163b StPO
berufen, die Durchsuchung und erkennungsdienstliche Behandlung einer Verdächtigen Person. Jedoch normalerweise, gilt z.B. in Bayern erst einmal das PAG (Polizeiaufgabengesetz), Artikel 13, nachdem die Polizei lediglich berechtigt ist die Identität einer Person festzustellen (Identitätsfeststellung), mehr dürfen die Beamten nicht!
Da die Polizisten es jedoch gewohnt sind, es mit unwissenden Opfernzu tun zu haben wird an dieser Stelle versucht ein Einverständnis zu einer Durchsuchung zu erschleichen indem man einfach mal flapsig sagt: Wir durchsuchen Sie jetzt...
Ab diesem Zeitpunkt sollte man als informierter Bürger sofort sagen..Nein, damit bin ich nicht einverstanden oder Nein, das dürfen Sie nicht.sagt man nichts, so gilt dies automatisch als Zustimmung zur Durchsuchung. Verlangen sollte man auf jeden Fall Name und Dienstnummer des Beamten.
Grundsätzlich darf eine Durchsuchung nur durchgeführt werden wenn zureichende fundierte juristische Beweise
vorliegen das bedeutet das man Strafmittel (Werkzeuge einer Straftat) bei sich führt. Dies würde beispielsweise bedeuten, der Polizist hat konkret das Gras gesehen das jemandem zugesteckt wurde, dann kann die Polizei nach § 102 StPO “Verdächtige Person” oder § 103 StPO “Durchsuchung einer unverdächtigen Person” eine Durchsuchung durchführen. Nicht aber wenn die Polizei nur jemanden verdächtigt Gras
zu besitzen, hier spricht das Gesetz eindeutig von Beweisen, eine Durchsuchung ist unzulässig!
Danke echt guter Beitrag. Aber ich glaub die meisten schweigen wenn Sie sagen das sie dich durchsuchen wollen. Weil das einfach zu überrascht kommt und auch wenn man nichts zu verbergen hat was ich natürlich auch nicht hatte möchte man sich mit dennen lieber nicht anlegen und einfach nur tun was die sagen.
Durchsuchen dürfen sie dich. Ist die Frage, ob sie dich auf die Motorhaube legen müssen...
Natürlich können sie dich kontrollieren.
Lies mal oben meinen Beitrag.
Komisch, das gerade du immer kontrolliert wirst. Wie siehst du aus? Wo läufst du rum?
Und ja, klar dürfen die das! Die müssen das sogar!
Ja vielleicht liegt es ja an mein äusseres bin auch eigentlich in keiner schlimmen gegend rumgelaufen eigentlich war da Tote hose war ja der einzigste der da rumgelaufen ist
also ich wurde noch nie kontrolliert und bin 61
vielleicht liegts an dir ?
Vielleicht bin ich einfach nur immer zur falschen zeit am falschen Ort
vielleicht passt du auch nur in das Fahndungsraster der Polizei
entsprechende Kleider, schaust vielleicht provokativ ... keine Ahnung auf was die abfahren
Sie dürfen nicht! Nicht einfach so!