Was darf die Polizei bei einer spontanen Personenkontrolle?

8 Antworten

Das ist nicht die polizei, die würde niemals so vorgehen!

Bei einer Personenkontrolle ist man lediglich verpflichtet seinen Ausweis vorzuzeigen, den man nicht zwingend mit sich führen muß. Eine Pflicht dazu besteht nicht Tut man dies nicht so können die Beamten sich auf § 163b StPO
berufen, die Durchsuchung und erkennungsdienstliche Behandlung einer Verdächtigen Person. Jedoch normalerweise, gilt z.B. in Bayern erst einmal das PAG (Polizeiaufgabengesetz), Artikel 13, nachdem die Polizei lediglich berechtigt ist die Identität einer Person festzustellen (Identitätsfeststellung), mehr dürfen die Beamten nicht!

Da die Polizisten es jedoch gewohnt sind, es mit unwissenden Opfernzu tun zu haben wird an dieser Stelle versucht ein Einverständnis zu einer Durchsuchung zu erschleichen indem man einfach mal flapsig sagt: Wir durchsuchen Sie jetzt...

Ab diesem Zeitpunkt sollte man als informierter Bürger sofort sagen..Nein, damit bin ich nicht einverstanden oder Nein, das dürfen Sie nicht.sagt man nichts, so gilt dies automatisch als Zustimmung zur Durchsuchung. Verlangen sollte man auf jeden Fall Name und Dienstnummer des Beamten.

Grundsätzlich darf eine Durchsuchung nur durchgeführt werden wenn zureichende fundierte juristische Beweise
vorliegen das bedeutet das man Strafmittel (Werkzeuge einer Straftat) bei sich führt. Dies würde beispielsweise bedeuten, der Polizist hat konkret das Gras gesehen das jemandem zugesteckt wurde, dann kann die Polizei nach § 102 StPO “Verdächtige Person” oder § 103 StPO “Durchsuchung einer unverdächtigen Person” eine Durchsuchung durchführen. Nicht aber wenn die Polizei nur jemanden verdächtigt Gras
zu besitzen, hier spricht das Gesetz eindeutig von Beweisen, eine Durchsuchung ist unzulässig!



Danke echt guter Beitrag. Aber ich glaub die meisten schweigen wenn Sie sagen das sie dich durchsuchen wollen. Weil das einfach zu überrascht kommt und auch wenn man nichts zu verbergen hat was ich natürlich auch nicht hatte möchte man sich mit dennen lieber nicht anlegen und einfach nur tun was die sagen. 

Durchsuchen dürfen sie dich. Ist die Frage, ob sie dich auf die Motorhaube legen müssen...

Sie dürfen nicht! Nicht einfach so!

@Idiealot

Natürlich können sie dich kontrollieren. 

@Playermuc

Lies mal oben meinen Beitrag.

Komisch, das gerade du immer kontrolliert wirst. Wie siehst du aus? Wo läufst du rum?

Und ja, klar dürfen die das! Die müssen das sogar!

Ja vielleicht liegt es ja an mein äusseres bin auch eigentlich in keiner schlimmen gegend rumgelaufen eigentlich war da Tote hose war ja der einzigste der da rumgelaufen ist

also ich wurde noch nie kontrolliert und bin 61

vielleicht liegts an dir ?

Vielleicht bin ich einfach nur immer zur falschen zeit am falschen Ort

@Pacho42

vielleicht passt du auch nur in das Fahndungsraster der Polizei

entsprechende Kleider, schaust vielleicht provokativ  ... keine Ahnung auf was die abfahren