Was darf die Feuerwehr?

11 Antworten

Gegen gewaltätige Personen darf sich grundsätzlich jeder wehren, egal ob Feuerwehr oder Privatperson.

Die Behinderung von solche Einsätzen ist, soweit ich weiss, auch strafbar, aber ob sie da "sonderrechte" in der Behandlung gegen solche Leute haben, weiss ich nicht.

Die brauchen keine Sonderrechte, die bürgerlichen Rechte sind völlig ausreichend für diesen Fall.

wenn jemand in lebensgefahr ist dürfen sie ihn mit allen mitteln aus dem weg räumen,ansonsten übernimmt es die polizei die bestimmt auch verständigt ist

Hallo! Die Feuerwehr darf das was jeder von uns auch darf : Gewalt gegen Menschen ausüben die eine Rettung anderer Menschen verhindern wollen. Wenn ich vermutlich einen Menschen retten kann und andere hindern mich daran dann darf ich sie im Extremfall und wenn es keine andere Möglichkeit gibt sogar töten. Ist dann eine Art erweiterte Notwehr.

Die Feuerwehr braucht nicht mehr als die so genannten "Jedermannsrechte".

Ich wünsche Dir alles Gute.

Sie wenden sich an die Polizei, die ja auch immer vor Ort ist, wenn ein Einsatz ist. Sie duerfen die Person festhalten, genauso wie jeder andere Buerger auch.

Seit wann ist bitte immer die Polizei vor Ort??

In RLP hat der Einsatzleiter der Feuerwehr in Abwesenheit der Polizei bzw. jeder Feuerwehrangehörige, wenn der Einsatzleiter unpässlich ist, die selben Rechte wie ein Vollstreckungsbeamte nach dem III. Abschnitt des
ersten Teiles des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes. D.h. im groben, dass er Platzverweise aussprechen kann, aber auch seine Maßnahmen mit unmittelbaren Zwang durchsetzen darf u.ä..
Natürlich wird die Feuerwehr nach Möglichkeit die Polizei anfordern, aber diese Rechte hat sie dennoch.
In anderen Bundesländern wird es ähnliche Regelungen geben.