Was darf das Ordnungsamt im Straßenverkehr?

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ALSOO

Gemäß §14 Ordnungsbehördengesetz NRW (und in den meisten Bundesländern gleich, nur an anderern §§) kann die Ordnungsbehörde die notwendigen Maßnahmen treffen um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sofern keine andere Spezialermächtigungsgrundlage (wie zB. §31a Fahrtenbuch StVZO) vorliegt

Zur öffentlichen Sicherheit zählt unter anderem die gesamtheit der Rechtsnorm (also Gesetze, zb. Straßenverkehrsordnung StVO).

Eine Gefahr liegt vor, wenn mit hinreichernder warscheinlichkeit ein Rechtsgut der öffentlichen Sicherheit verletzt wird, undzwar in absehbarer Zeit.

Im Klartext: Warscheinlich hatte das Ordnungamt einen Grund dich anzuhalten (hier möglicherweise StVO). UND Das Ordnungsamt darf es definitiv (auch).

besorgt euch Volle Kompetenzen in den Hauptaufgaben: -Gefahrenabwehr (Sofortige Störungsbeseitigung bei Unfällen, Straftaten, Schutz privater Rechte, Erteilung von Platzverweisen bei störendem oder gefährdendem Verhalten, Hilfeleistungen, Erstversorgung -Straßenverkehrsrecht (Beschlagnahme von Führerscheinen auf Grund richterlicher Beschlüsse, Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen der Einziehung der Fahrerlaubnis bei Vorliegen eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses, Ermittlungen bzw. Strafverfahren bei Missbrauch oder Fälschung von Behindertenausweisen, Gefahrenabwehr bei Trunkenheit am Steuer, unsicherer Ladung etc., Überwachung von gesperrten Wegen und Feldgemarkungen, Ahndung von Fahrzeugmängeln, In Eilfällen die Befugnisse eines Polizeivollzugsbeamten gemäß § 99 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und sind Vollziehungsbeamte. Sie haben damit unter anderem folgende Kompetenzen:

Identitätsfeststellungen Festnahmen und Sicherstellungen Einsatzfahrten mit Blaulicht und Sondersignal Anwendung von Zwang

Das Ordnungsamt darf den Fließenden Verkehr nur anhalten, wenn GEFAHR besteht. (Z.B. Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer [Stop Schild nicht beachten und jemandem die Vorfahrt nehmen, sodass dieser stark bremsen muss]).

Ansonsten dürfen sie Falschparkern Strafzettel geben, Kindern Zigarreten und Alkohol wegnehmen, und Omas über die Straße helfen ;-)

Das Ordnungsamt darf nur den ruhenden Verkehr überprüfen und Geschwindigkeitsmessungen durchführen. Fahrzeuge anhalten darf es nicht.

Normalerweise kontrolliert das Ordnungsamt den ruhenden Verkehr!Es hält eigentlich nicht an!!!