was darf das ordnungsamt alles?
eine freundin (17) wurde heute beim rauchen einer zigarette vom ordnungsamt angehalten und meine frage ist, was darf das ordnungsamt alles machen und was nicht? z.b. tasche durchsuchen, personalien verlangen, einen auffordern zu bleiben ? bzw was darf es gar nicht rechtlich unbedingt?
6 Antworten
Das kommt auf das Bundesland an, da es um Landesrecht geht. Es gibt die Ordnungsbehördengesetze. Nach denen richten sich die Ordnungsämter. In diesen Ordnungsbehördengesetzen werden den Ordnungsämtern teilweise die selben Befugnisse gegeben wie der Polizei.
Beispielsweise dürfen Ordnungsämter in NRW u. a.:
die Identität feststellen
Platzverweise aussprechen
eine Person in Gewahrsam nehmen
Personen durchsuchen
Sachen durchsuchen
Wohnungen durchsuchen und
Sachen sicherstellen
Siehe § 24 OBG NRW i. V. m. den entsprechend dort genannten §§ des Landespolizeigesetzes NRW.
In anderen Bundesländern dürften die Regelungen grob übereinstimmen.
Das Ordnungsamt untersteht im weitem Sinne dem Polizeigesetz, es hat fast die selben Rechte wie die Polizei, zumindest in NRW. Wir von Ordnungsamt dürfen Modrian schon sagte all das machen machen, was die Polizei auch darf, nur alles ohne Schußwaffen. In Hessen sind die Ordnungsämter oftmals bewaffnet und heißen desswegen oft auch Ordnungspolizei o.ä. und sie sind dann HIlfspolizeibeamte.
Wenn das Rauchen an dem Ort verboten war, hat das Ordnungsamt die Befugnisse, deine Freundin darauf aufmerksam zu machen. Personalien dürfen sie auch verlangen.
war auf der straße. was wäre passiert wenn sie weitergelaufen wäre ? und hätte sie dem ordnungsamt verbieten können ihre tasche zu durchsuchen ?
dann kommt halt die polizei wenn sie sich weigert
Oder wenden selber Zwang an.
Wenn man sich dem Ordnungsdienst wiedersetzt, holen die die Polizei zur Unterstützung.