was darf das ordnungsamt alles?

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Das kommt auf das Bundesland an, da es um Landesrecht geht. Es gibt die Ordnungsbehördengesetze. Nach denen richten sich die Ordnungsämter. In diesen Ordnungsbehördengesetzen werden den Ordnungsämtern teilweise die selben Befugnisse gegeben wie der Polizei.

Beispielsweise dürfen Ordnungsämter in NRW u. a.:

  • die Identität feststellen

  • Platzverweise aussprechen

  • eine Person in Gewahrsam nehmen

  • Personen durchsuchen

  • Sachen durchsuchen

  • Wohnungen durchsuchen und

  • Sachen sicherstellen

Siehe § 24 OBG NRW i. V. m. den entsprechend dort genannten §§ des Landespolizeigesetzes NRW.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2060&bes_id=4245&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det217679

In anderen Bundesländern dürften die Regelungen grob übereinstimmen.

Das Ordnungsamt untersteht im weitem Sinne dem Polizeigesetz, es hat fast die selben Rechte wie die Polizei, zumindest in NRW. Wir von Ordnungsamt dürfen Modrian schon sagte all das machen machen, was die Polizei auch darf, nur alles ohne Schußwaffen. In Hessen sind die Ordnungsämter oftmals bewaffnet und heißen desswegen oft auch Ordnungspolizei o.ä. und sie sind dann HIlfspolizeibeamte.

Wenn das Rauchen an dem Ort verboten war, hat das Ordnungsamt die Befugnisse, deine Freundin darauf aufmerksam zu machen. Personalien dürfen sie auch verlangen.

war auf der straße. was wäre passiert wenn sie weitergelaufen wäre ? und hätte sie dem ordnungsamt verbieten können ihre tasche zu durchsuchen ?

dann kommt halt die polizei wenn sie sich weigert

Oder wenden selber Zwang an.

Wenn man sich dem Ordnungsdienst wiedersetzt, holen die die Polizei zur Unterstützung.