Was darf das Jobcenter

5 Antworten

Natürlich können sie bei Erstantragsstellung die Konten daraufhin kontrollieren, ob du nicht noch schnell vorhandenes Vermögen ausgegeben hast, um daraufhin in Hartz-IV-Bezug zu fallen. Doch bei einem Dauerauftrag von 40.- € monatlich hättest du in einem halben Jahr 240.- € ausgegeben, was keinesfalls eine Vermögensverschwendung ist. Wenn du, sagen wir mal, 40 Jahre alt bist, kannst du 6000.- € auf dem Konto haben zzgl. 750.- € für einmalige Anschaffungen (vorausgesetzt, du hast sonst kein Vermögen). Da geht die Mitarbeiterin deine Handyrechnung überhaupt nichts an, auch nicht kleinere Überweisungen an deine Tochter. Diese sind Kosten der normalen Lebensführung. Frag sie mal, wozu sie das braucht, ob es eine Rolle bei der Höhe der Berechnung spielt. Sie überschreitet damit eindeutig ihre Kompetenzen. Stellt sie sich stur, versuche es mal mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde oder geh gleich zum Anwalt. Bei uns vor dem JobCenter wirbt ein Anwalt für Sozialrecht mit Flyern und verspricht auch Hilfe für den Fall, dass unrechtmäßig Dokumente und Nachweise verlangt werden, die überhaupt keine Rolle für den Hartz-IV-Antrag spielen.

Ein solches Beispiel ist auch die Mietbescheinigung vom Vermieter (ich musste mir damals auch eine holen, obwohl ich Mietvertrag, Ergänzungen und Kontoauszüge der aktuellen Mietabbuchungen vorlegen konnte - sie drohte mir auch damit, meinen Antrag anderenfalls nicht zu bearbeiten). Denn dadurch erfährt der Vermieter, dass sein Mieter in Hartz-IV-Bezug gefallen ist, was ihn eigentlich nichts angeht.

warum ich einen Dauerauftrag über 40 Euro habe,mit dem vermerk Handy

eine handyrechnung wird ja eigentlich auch abgebucht und nicht als dauerauftrag geführt. da kann das jobcenter dann schon davon ausgehen das es vllt ein sparvertrag ist, auch wenn da handy steht. und sparguthaben müssen eben angegeben werden. das alg2 soll zum leben sein, nicht um viel anzusparen.

Natürlich soll man auch als Hartz-IV-Empfänger sparen, und zwar für größere Anschaffungen, z. B. eine neue Waschmaschine. Für die Altersvorsorge soll man auch etwas zurücklegen (möchte bloß wissen, wovon).

@Claud18

aber nicht für ein neues handy oder sowas. und die höhe des gesparten ist da schon anzugeben

@mathias041966

Das ist ganz egal, wofür man sein Geld ausgibt. Wäre ja noch schöner, wenn einem das JobCenter noch vorschreibt, wofür man seine paar Kröten ausgibt. (Etwas anderes ist es natürlich, wenn Erwachsene das Geld, das sie für ihre Kinder erhalten, für sich selbst ausgeben - aber das wäre wohl eher etwas fürs Jugendamt).

Und die Höhe des Gesparten muss man während des Bezuges nur angeben, wenn der Freibetrag überschritten wird. Aber das wird man mit Hartz IV so schnell nicht erreichen.

@Claud18

und ob der freibetrag überschritten wird möchte das jobcenter da wohl prüfen.

Ja, dürfen sie. Wobei Handyvertragskosten natürlich nicht bei der Berechnung berücksichtigt werden und abgehende Kosten von Deinem Konto, eigentlich irrelevant für die sind. Abgesehen von Mietkosten, Strom, Gas u. gewisse andere Kosten...Die interessieren sich eher für die Einnahmen u. Einkunftsbeträge auf Deinem Konto und fragen danach. Da haben sie auch (leider) das Recht zu...Schaue sonst mal unter beigefügtem Link, vielleicht hilft Dir das Portal ja weiter in Deinen Fragen...;-)

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/

LG

Das geht die Leutchen vom JC ja nun gar nichts an!

Grundsätzlich: Kontoauszüge vor dem Besuch kopieren und alle Positionen schwärzen, die nicht vom JC übernommen werden. Die Original-Kontoauszüge gar nicht mitnehmen.

Sie will aber alles genau wissen und schrieftliche erklärungen haben,sie meinte ansonsten könne sie meinen Antrag nicht bearbeiten.

@Luismiquel

Die nimmt sich einwandfrei zuviel raus.

Die Positionen, die vom JC bezahlt werden, wie z.B. Miete, Gas, Strom (bei Stromheizung), die können sie sich anschauen, aber ansonsten gehen Deine Ausgaben die ja nun überhaupt nichts an.

Ich habe dem vorgebeugt, in dem ich mir monatlich einen Barscheck schicken lasse und die meisten meiner Rechnungen bar zahle. Wenn ich tatsächlich Überweisungen tätigen muß, tue ich das über das Konto meiner Tochter. Auf diese Weise können die mich mal...

@tachyonbaby

was kann ich jetzt machen??? ich habe 4 Kinder und kann keine Miete bezahlen die Frau schickaniert mich

@Luismiquel

Schau Dich mal auf diesem Board um. Da kannst Du Fragen stellen und die helfen auch beim Formulieren von Anträgen.

http://hartz.info/index.php?PHPSESSID=bf758uuljpl0v9lbt05spmmnk3&topic=43.0

Was Du sonst noch tun kannst? Beschwerde einlegen.

Auf jeden Fall: Nimm Dir grundsätzlich einen Zeugen zu den Terminen beim ´JC mit - noch besser - sämtliche Gespräche mitschneiden (muß die Tussi ja nicht merken).

Ansonsten geh zum Anwalt. Ruf vorher an und frage, ob er den Antrag auf Kostenübernahme beim Gericht für Dich stellt oder ob Du selber beim Gericht vorsprechen mußt. Laß Dir gleich beim Telefonat die Begründung, warum Du einen Anwalt brauchst, diktieren, da die Gerichte zum großen Teil der Meinung sind, daß wir Otto-Normal-Bürger genügend Quellen besitzen, um uns selbst über die Sozial-Gesetze kundig zu machen, außerdem wäre das JC ja zur Auskunft verpflichtet - habe ich gerade letzte Woche von einem Anwalt für Sozialrecht gehört.

Wenn Dir der Vermieter in Genick sitzt, dann Eilantrag stellen, daß wenigstens die Miete plus NK sofort übernommen werden.

Drücke Dir die Daumen! Kopf hoch und bloß nicht einschüchtern lassen!

Kontoauszüge vor dem Besuch kopieren und alle Positionen schwärzen, die nicht vom JC übernommen werden. Die Original-Kontoauszüge gar nicht mitnehmen.

Das sieht das Bundessozialgericht aber ein wenig anders als du.. http://hartz.info/index.php?topic=1844.0

Eine Schwärzung sei nur bei Buchungstexten von Abbuchungen zulässig, deren Inhalt sehr intim sei, so z.B. bei "rassischer und ethnischer Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben", die Beträge müssen aber weiterhin ersichtlich sein.

Die wollen alles, damit sie wissen, wie viel sie dir wegnehmen können.

Warum wegnehmen??? das wäre das gleiche wenn ich 50 Euro bar abhebe und meine Einkaufzettel ans Jobcenter schicken muss