Was bringt es, eine KFZ-Prüfstelle oder Prüfer auf Schadenersatz zu verklagen?
Habe ein Auto mit neuer HU (geringe Mängel: Reifen) gekauft. Nach einem Check in einer Werkstatt wurde mir erklärt, dass an dem Wagen so viel kaputt ist, dass bei einer "richtigen" HU eine sofortige Stilllegung erfolgen würde. D.h. der Prüfer hat erhebliche Mängel "übersehen". Ich bin natürlich beim Kauf davon ausgegangen, dass das Auto technisch ok ist, Motor etc. ausgenommen, logo. Kann ich die Prüfstelle oder den Prüfer auf Schadenersatz verklagen und welche Chancen habe ich?
Beste Grüße
4 Antworten

Der Tüv oder Prüforganisationen haften genauso lange wie das Fahrzeug zum Prüfen auf den gelände steht.. keinem Meter weiter.. Ich würde beim Qualitätsmangement des TüV bzw der betroffenen Prüforganisationen anrufen ( entsprechend dem Prüfbericht und diesen kontrollieren lassen..)
Vom Tüv weis ich das die das sehr ernst nehmen zumal viele gekaufte Tüv s unterwegs sind.. diese Schwarzen Schaafe müßen au dem Verkehr gezogen werden ... zu unser aller Sicherheit. Ich hab das auch schon erfolgreich gemacht.. und mir sowohl etwas Ärger des Verkäufers aber auch zustimmung im Kundenkreis erworben.. Wenn ich bei dem heute auf den Hof komme werden mir nur korrekte Fahrzteuge angeboten egal was da rumsteht..
Durch einen zu beanstandenden Prüfbericht kannst du den Wagen jederzeit rechtlich zurückgeben wenn du eine Wandlung des Vertrages haben willst. Da wird dir jeder Richter recht geben zumal der Vertrag in einem solchen Fall nur durch unkorrekte angaben und Fahrzeugzustände erfolgt ist,..
Ggf muß das per Gericht erzwungen werden aber ein Verkäufer der dreck an der Weste hat wird etweder einer rücknahme wenn man das rechtlich begründet schnell zustimmen um weitere Repräsalien zu vermeiden oder sich Querstellen was einen dann Rechtsstreit erfordert.
Joachim

Natürlich -NICHT . Das Auto kann noch bewegt worden sein...und es ist eine Kontrolle - keine Wertermittlung.. Werterhöhung des Autos um 50%= volltanken.
TelefonTÜV ...(TÜV ohne anzuschauen) gibt es nur für Automafiosi...und wenn du da gekauft hast...gibt es vielleicht den Prüfer garnicht - oder der Bericht ist von 2003....und dann auf 2008 gemacht..

Nein, du hast keine Chance.

Gar keine!
Oder kannst Du nachweisen das das Auto so zur Prüfung vorgestellt wurde wie Du es gekauft hast?

... und wenn per Gutachten nachgewiesen wird, dass die Mängel vor der Prüfung bestanden haben müssen, z.B. Rostschäden?
Selbst dann hat man keine Chance. Du könntest beim TÜV mit ner neuen Plakette vom Hof fahren und wegen defekter Bremsen einen Unfall bauen. Der TÜV würde sich nichts davon annehmen und wäre auch nicht in der Verantwortung.