Was braucht ein angestellter Handelsvertreter zur Legimitierung?

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§ 60c Abs. 2 GewO sagt: Der Inhaber der Reisegewerbekarte, der die Tätigkeit nicht in eigener Person ausübt, ist verpflichtet, den im Betrieb Beschäftigten eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte auszuhändigen, wenn sie unmittelbar mit Kunden in Kontakt treten sollen; dies gilt auch, wenn die Beschäftigten an einem anderen Ort als der Inhaber tätig sind.

In der Praxis ist es aber meist so, dass die Handelsvertreter genötigt werden, sich eine eigene Reisegewerbekarte zuzulegen. Dann spart sich der Auftraggeber die Sozialversicherungsbeiträge. Soviel zum Thema "Scheinselbständigkeit".

Das ist ja mal eine Information, die mich weiterbringt.

Ich hatte auch schon mit Scheinselbstständigkeit gerechnet, aber es scheint sich jetzt zum Positiven zu wenden. Ich weiß, dass man z.B. als Selbstständiger Eismann-Fahrer nicht von dieser Scheinselbstständigkeit betroffen wird, da man die belieferten Kunden als Auftraggeber sehen kann. Das sieht bei einer Handelsvertreter-Arbeit komplett anders aus. Da wäre es vom Gesetz nicht abgedeckt, so zu agieren.

Was man so alles liest! Was ist denn ein typisches Reisegewerbe? Wieso muss ein angestellter Mitarbeiter im Reisegewerbe eine Reisegewerbekarte mit sich führen, geschweige denn einen eigenen Reisegewerbeschein mit sich führen? Was ist der Unterschied zwischen einem Vertreter und einem Händler?

Als Angestellter braucht man bestenfalls eine Visitenkarte und Informationsmaterial über die Produkte, die man an den Mann/die Frau bringen will.

Das stimmt so aber anscheinend nicht. Wenn du von Haustüre zu Haustüre gehst und versuchst, Bestellungen oder Vorverträge abzuschließen, so muss du wohl mehr bieten als die Visittenkarte.

Deshlab frag ich ja, denn die Menschen können sich fragen, ob du vielleicht ein Betrüger bist und dich anzeigen. Mit einer Visittenkarte alleine kannst du nicht belegen,dass du für ein seriöses Unternehmen arbeitest.

Der, der ein Reisegewerbe unterhält, braucht eine Reisegewerbekarte, da er keinen festen Firmensitz hat, z. B. Schausteller oder fliegende Händler auf Jahrmärkten. Ein Handelsvertreter ist typischer Weise im Außendienst tätig. Handelsvertreter haben keine Anstellung, da es sich um Selbständige handelt.