Was besagt der Satz: "Betriebskosten mit Ausnahme der Heiz- und Warmwasserkosten" im Mietvertrag?
Ich habe einen Mietvertrag vor mir liegen. Dort sind unter o.g. Satz 110 Euro einhetragen. Unter der Vorauszahlung für die Heiz- und Warmwasserkosten steht kein Betrag. Kann mir jemand sagen wie ich dann diese beiden Posten dann bezahle? Kommt dann am Ende des Jahres die Riesen Rechnung oder wird das dann von der Vorauszahlung trotzdem abgezogen? Ich bin etwas verwirrt. Der Vermieter meinte zu mir, dass ich nur noch den Strom anmelden muss und dann kommt nichts mehr dazu zu der Warmmiete. Kann mir jemand helfen?
2 Antworten

Dazu müßte ich wissen, was ganz genau im Mietvertrag steht. Das Zitat in deiner Überschrift kann bedeuten, dass es eine Nebenkostenpauschale sein kann. Aber im Text hast du Vorauszahlung gesagt. Das wäre die erste Frage, die man anschauen muss.
Zweitens. Wenn es nicht ein Haus mit 2 Wohnungen ist, von denen eine der Vermieter bewohnt, dann MUSS die Heizung und das Warmwasser verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
Für den Fall, dass die 110 eine Vorauszahlung ist und keine Pauschale, dann wird einmal jährlich alles an Kosten abgerechnet. Ob was nachzuzahlen ist muss man dann sehen.

Da fragt man sich doch, auf welche Weise Heizung und Warmwasser betrieben werden. Doch hoffentlich nicht über Strom? Was für Geräte stehen denn in der Wohnung?