Was bekommt der Käufer meines Autos alles von mir?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kommt ganz darauf an, wie Du das Fahrzeug verkaufen möchtest. Zugelassen oder Abgemeldet. Wenn er schon abgemeldet ist brauch der Käufer Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2. Eine Abmeldebescheinigung gibt es nicht mehr. Auf die Rückseite vom Fahrzeugschein wird ein Vermerk gemacht, dass das Fahrzeug still gelegt wurde. Wenn Du den Wagen zugelassen verkaufen willst, dann mach bitte unbedingt einen Kaufvertrag. Vordrucke gibt´s auf der Homepage vom ADAC. Und unbeding genaues Datum und Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs im Kaufvertrag vermerken. Vom Käufer und Verkäufer sollte er natürlich unterschrieben sein. Dann bist Du auf der sicherern Seite, wenn mal gerade bei der Überführung des Fahrzeugs was passiert. Ein Unfall oder eine Radarfalle. So hast Du den Nachweis, dass Du das Auto nicht mehr in Deinen Besitz zum Zeitpunkt hattest.

das klingt echt vernünftig, werde das auf jeden fall so machen mit dem kaufvertrag. danke auto ist noch angemeldet, ich dachte ich melde es erst ab wenn ich es übergeben habe. sprich ich demontiere die schilder und begebe mich sofort zur zulassungsstelle. da ich in der stadt wohne kann ich das auto nicht schon vorher abmelden da ich es so nicht in öffentlichen straßen stehen lassen darf.

@DeanRazorback

In dieser Hinsicht ist man aber ein wenig Gnädig. Das Auto wird sicherlich nicht so schnell von der Straße entfernt, wenn es 2 oder 3 Tag ohne Zulassung an die Straße steht. Und wenn dann der rote Zettel an die Scheibe kommt bleiben Dir immer noch 14 Tage Zeit das Auto zu entfernen.

hallo

kfz den brief , die zul. tüv und au besch . kennzeichen . schlüssel . kaufvertrag mit datum uhrzeit der übergabe , sowie fristsetzung zur ummeldung

gruss mike

Zulassungsbescheinigung Teil 1? (Fahrzeugschein)

um ehrlich zu sein habe ich nur teil 2. heißt das nun das mein auto noch nicht mal in meinem besitz ist wenn ich teil 1 gar nicht habe?

@DeanRazorback

nein, teil 2 (fahrzeugbrief) hat immer der besitzer. den ersten teil kannst du dir mit dem fahrzeugbrief neu machen lassen

Einfach auto abmelden und alles was du zu dem Auto hast dazulegen, dann kann nix schief gehn ;)

Ist das Fahrzeug schon abgeledet? wenn ja, brauch er nichts mehr!