Was bedeutet "vermögenswirksamen Leistung"?
Mein Freund hat einen Entwurf eines Arbeitsvertrags bekommen. Darin steht ein Satz: "In dem Monatsgehalt ist die eventuelle Zahlung einer Direktversicherung für den Arbeitnehmer enthalten sowie eventuelle Arbeitgeberanteile zur vermögenswirksamen Leistung." Hier bitten wir in unserer juristischen Unwissenheit um Erklärungen zu: 1. Was bedeutet hier " vermögenswirksamen Leistung" eigentlich? 2. Muss die s.g. "ermögenswirksamen Leistung" im Vertrag erläutert werden? Danke schonmal im Voraus!
4 Antworten
Wenn Dein Freund eine Lebensversicherung, einen Bausparvertrag oder anderes abschließen will, dann kann er das unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Wartezeit nach Erfüllung des Vertrages) in Form einer vermögenswirksamen Leistung machen.
In Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen kann vereinbart werden, dass der Arbeitgeber einen bestimmten festgelegten Anteil (Arbeitgeberanteil) z.B. an der Lebensversicherungsprämie oder dem Bausparbeitrag als Zuschuss gewährt, zusätzlich zur Lohnzahlung.
In Eurem Fall erklärt der Arbeitgeber allerdings, dass ein solcher möglicher Arbeitgeberanteil als Zahlung zu einem solchen Vertrag (sollte Dein Freund ihn abschließen und einen solchen Zuschuss von seinem Arbeitgeber erwarten) bereits in der normalen Lohnzahlung enthalten sein - es gibt also nichts "extra".
Im Prinzip gilt das Gleiche auch für die in Deiner Frage erwähnte Direktversicherung, bei der der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Versicherung für den Arbeitgeber abschließt und die Versicherungsbeiträge übernimmt.
Viele Arbeitgeber machen das, was im Arbeitsvertrag Deines Freundes steht, auch in Zusammenhang zum Beispiel mit dem Urlaubsgeld (das ja normalerweise eine zusätzliche Leistung darstellt): Sie erklären, dass es schon in der normalen Lohnzahlung (anteilig) enthalten ist.
Eine fiese, aber keine illegale Masche von Arbeitgebern, um sich vor - freiwilligen - Sozialleistungen zu drücken.
In Eurem Fall wäre noch zu klären (was aber aufgrund der Formulierung im Arbeitsvertrag wohl nicht anzunehmen ist), ob es nicht eventuell eine Betriebsvereinbarung (sofern überhaupt ein Betriebsrat besteht) oder einen anzuwendenden Tarifvertrag gibt, die die Gewährung solcher Leistungen eben doch vorsehen.
Gerne geschehen! :-)
Korrektur:
bei der der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Versicherung für den Arbeitgeber abschließt
Es muss natürlich heißen: "... für den Arbeitnehmer abschließt".
das is so zusatzgeld was du vom arbeitgeber und vom staat bekommst, am allerbesten is das wennde damit einfach zu deiner bank gehst. also bei mir hat die sparkasse das alles gemacht. da kriegste jeden monat bis zu 40 euro mehr !
Danke sehr für die schnelle Antwort! Wann sollte man zur Bank gehen? Nach Erhalt des Einkommens?
Nein, Ihr solltet nicht zur Bank gehen und keinen vermögenswirsamen Vertrag abschließen!!!!
Denn Ihr bekommt diese von MadMichi90 40 € - oder wie viele es auch sein mögen - eben nicht, weil der Arbeitgeber Deines Freundes das gerade ja im Arbeitsvertrag ausschließt!!!!
Da hast du aber was nicht verstanden.
Selbst wenn der Arbeitgeber 40,- € im Monat oben drauf gibt so werden diese dem Bruttoverdienst zugerechnet, sind also voll steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Und wenn dann am Ende 40,- € in irgendeinen mies verzinsten Sparvertrag fließen der evtl. Anspruch auf Wohungsbauprämie (wäre ja nur der Bausparvertrag) oder Arbeitnehmersparzulage (nur für Geringverdiener), ist das immer noch meist kein gutes Geschäft.
Es gibt sicher lohnende Anlageformen; es gehört aber auch dazu, dass man einen sicheren Arbeitsplatz hat - wenn denn der Arbetigeber einen Zuschuss gewährt, was hier ja aber nciht der Fall ist.
Der direkte Weg zur Sparkasse, wie von MadMichi90 empfohlen, ist aber sicherlich der schlechteste - so Du Du das auch begründest.
Korrektur:
so Du Du das auch begründest
Soll natürlich heißen: "so wie Du das auch begründest"!!
Würde aber nicht den erstbesten Vertrag abschliesen, hier heist es auch sich erkundigen!
vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen!