Was bedeutet "schriftlich" im juristischen Sinn?
Im Geschäftsverkehr und bei vielen Vereinen heißt es in den Satzungen: "Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen."
Wie beurteilt ihr den Begriff "schriftlich", ist eine e-mail im juristischen Sinn "schriftlich" und daher bindend?
6 Antworten

Eine Email gilt im juristischen nicht.
Schriftlich bedeutet: schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift auf einem Blatt Papier.

Bedarf der Schriftform mit rechtsgültiger Unterschrift. Auf deutsch: Schwarz auf weiß, mit handgeschriebener Unterschrift. Also muss ein Stück Papier her.

Neben dem, was hier schon gesagt wurde geht es bei dieser Vorschrift darum, dass im Konfliktfall etwas "Greifbares" da ist, dass z. B. technisch auf Echtheit geprüft werden kann. Ein Sachverständiger kann z. B. die eigenhändige Unterschrift auf einem Schriftstück untersuchen.
Bei Emails geht das gar nicht, bei Faxen auch nicht.

kurz Nein bisher erkenen die Gerichte das nicht an, bei Faxen weicht die Front so langsam

Ein Brief mit Unterschrift auf Papier