Was Bedeutet im Mietvertrag: Einwandfreier renovierter Zustand?

6 Antworten

Nichts, so jedenfalls der BGH. Eine solche Klausel wurde für ungültig erklärt und der Mieter darf so ausziehen.

Wände streichen! Böden reinigen, Wohnung Besenrein und sauber hinterlassen. Kleine Schönheitsreperaturen, zb, verschimmelte Silikone in der Dusche ect. müssen Fachgerecht behoben werden!

Meines Wissens nach sind solche pauschalen Klauseln (Renovierung bei Auszug) unwirksam. Es kommt im Einzelfall auf die Dauer des Mietverhältnisses, der letzten Renovierung und dem Zustand der Wohnung beim Auszug an.

http://www.mieterbund.net/recht/main_recht_schoenheitsrep.html

leider nach neuester gesetzeslage nur besenrein,andere Klauseln sind unwirksam! es sei denn schwerwiegende mängel in der Wohnung,aber das ist meistens nicht der fall!!!

Frag einen Anwalt ob diese Klausel überhaupt gültig ist. Mir erscheint diese Klausel übertrieben hart.