Was bedeutet "Haftbefehl" beim Gerichtsvollzieher?

5 Antworten

Rechte und Pflichten gegenüber dem Gerichtsvollzieher

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit der Gerichtsvollzieher überhaupt zu Ihnen kommt ? Voraussetzung dafür, daß der Gerichtsvollzieher bei Ihnen klingelt, ist zunächst, daß einer Ihrer Gläubiger einen vollstreckbaren Titel gegen Sie erwirkt hat und dieser Gläubiger den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung bei Ihnen beauftragt hat. Unter einem Titel versteht man u.a. ein Urteil vom Gericht oder einen Vollstreckungsbescheid, sofern hiergegen keine Rechtsmittel (Berufung, Einspruch usw.) mehr eingelegt werden können. Auch ein vor Gericht geschlossener Vergleich oder eine notarielle Urkunde können ein Titel sein. Laut Gesetz dürfen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie, wie z.B. die Pfändung von Gegenständen in Ihrer Wohnung, erst dann beginnen, wenn Ihnen das Urteil oder der sonstige Titel bereits vorab zugestellt worden sind oder aber wenigstens zeitgleich mit Beginn der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Der Gerichtsvollzieher muß sein Kommen nicht zuvor bei Ihnen anmelden.

Müssen Sie den Gerichtsvollzieher hereinlassen, wenn er bei Ihnen klingelt? Sie sind nicht verpflichtet, dem Gerichtsvollzieher die Tür zu öffnen und ihn in Ihre Wohnung zu lassen, selbst wenn er es mehrfach bei Ihnen probiert. Allerdings sollten Sie berücksichtigen, daß der Gerichtsvollzieher nach zwei erfolglosen Versuchen, in Ihre Wohnung zu gelangen, grundsätzlich die Möglichkeit hat, sich bei Gericht eine richterliche Durchsuchungsanordnung für Ihre Wohnung zu besorgen. Sobald der Gerichtsvollzieher diese besitzt, kann er Ihre Wohnungstür öffnen lassen (z.B. mit Hilfe eines Schlüsseldienstes), wobei die dabei entstehenden Kosten von Ihnen zu bezahlen sind. Insbesondere unter dem Aspekt, unnötige Kosten für Sie zu vermeiden, sollten Sie genau abwägen, ob es nicht doch günstiger wäre, den Gerichtsvollzieher freiwillig in die Wohnung zu lassen. In besonderen Ausnahmefällen kann der Gerichtsvollzieher allerdings bei einer Verweigerung des Zugangs auch ohne Durchsuchungsanordnung die Wohnung betreteten, nämlich dann, wenn er eindeutige Anhaltspunkte hat, daß ohne sofortiges Handeln pfändbare Gegenstände weggeschaft werden. Der Gerichtsvollzieher kann zudem die Begleitung durch Polizeibeamte anfordern, wenn er beim Schuldner auf Widerstand gegen die erlaubte Durchsuchung stößt.

Wozu ist der Gerichtsvollzieher berechtigt, wenn Sie ihn in Ihre Wohnung hereingelassen haben oder wenn er eine richterliche Durchsuchungsanordnung vorlegt ? Der Gerichtsvollzieher ist befugt, Ihre Wohnung zu durchsuchen, wobei unter Wohnung auch Arbeits- und Geschäftsräume sowie z.B. Hof, Garten, Garage und Keller zu verstehen sind. Wenn Sie mit jemandem zusammenleben ( Ehegatte/ Lebensgefährte ) oder sich Ihre Wohnung mit Dritten teilen ( Wohngemeinschaft ), so ist der Partner bzw. sind die Mitbewohner verpflichtet, die Durchsuchung zu dulden. Ausgenommen von der Durchsuchung sind lediglich die Räume der Wohnung, die ausschließlich von dem Partner oder Dritten bewohnt werden.

Im Rahmen der Durchsuchung kann der Gerichtsvollzieher auch verschlossene Zimmertüren und Behältnisse aller Art, d.h. z.B. Schränke, Truhen, Schubladen, Koffer, Aktentaschen und Taschen von Kleidungsstücken öffnen und durchsuchen.

Welche Gegenstände kann der Gerichtsvollzieher pfänden ? Vorrangig ist der Gerichtsvollzieher an Bargeld interessiert, das Sie möglicherweise im Haus haben. Handelt es sich dabei um ausgezahlten Arbeitslohn oder Sozialleistungen, so muß er ausrechnen, wieviel davon überhaupt pfändbar ist und darf auf keinem Fall das gesamte Bargeld mitnehmen. Über den Betrag, den der Gerichtsvollzieher bei Ihnen pfändet, stellt er Ihnen eine Quittung aus und, sofern der Betrag zur Begleichung der gesamten Forderung ausreicht, übergibt er Ihnen anschließend den entsprechenden Titel. Sofern Sie kein Bargeld im Haus haben oder die Summe nicht zur Erfüllung Ihrer Schuld inklusive der Deckung der Kosten der Zwangsvollstreckung ausreicht, kann der Gerichtsvollzieher Gegenstände in Ihrer Wohnung pfänden. Dabei ist er aber an bestimmte gesetzliche Vorschriften gebunden. Gegenstände, die Sie zu einer "bescheidenen Lebensführung" benötigen, darf er nicht pfänden. Darunter fallen z.B. Kleidung, Wäsche, Haus- und Küchengeräte, Radio und Fernseher sowie Betten. Ausnahmen gelten dann, wenn es sich dabei um besonders luxuriöse Gegenstände handelt. Haben Sie z.B. einen Farbfernseher, kann dieser gegen einen Schwarzweißfernseher ausgetauscht werden, sofern der Gläubiger Ihnen ein solches Ersatzgerät zur Verfügung stellt (sog. Austauschpfändung). Unpfändbar sind selbstverständlich auch Ihre Haustiere. Darüberhinaus ist all das unpfändbar, was für Sie zur Ausübung Ihrer Berufstätigkeit (z.B. im konkreten Einzelfall der Computer) erforderlich ist.

Wenn du deine Schulden nicht bezahlst, kommt irgendwann der Gerichtsvollzieher und versucht sie einzutreiben, indem er Vermögenswerte pfändet (d.h. dir zwangsweise Geld oder Sachen wegnimmt). Wenn er nichts findet, musst du eine eidesstattliche Versicherung abgeben, d.h. du musst alles offenlegen und schwören, dass du nichts mehr hast. Wenn du dich weigerst, wirst du eingesperrt und weichgekocht. "Haftbefehl zur Erzwingung einer eidesstattlichen Versicherung" heißt das dann.

Erzwingungshaft ist Willkürhaft und laut Menschenrechskonvention verboten. Da es diese verbotene HAftart in Deutschland noch immer gibt, ist dies ein Beweis, dass dieses Land ein "Rechtsstaat" ist.

@Knipperdodel

Erzwingungshaft ist Willkürhaft und laut Menschenrechskonvention verboten.

Lies das mal lieber noch mal nach, es stimmt so nämlich nicht.

Der Gerichtsvollzieher kann keinen Haftbefehl ausstellen. Wenn der Schuldner nie anzutreffen ist und einem Termin vom GV nicht nachkommt um die eidesstattliche Erklärung abzugeben, dann kann der GV beim Gericht einen Haftbefehl beantragen.

Das wäre dann eine Erzwingungshaft. Der Schuldner hat dann die Möglichkeit, entweder die eidesstattliche Erklärung abzugeben, oder eben in Haft zu gehen.

Wie lange er in Haft bleiben muss, so sich der Schuldner weiterhin weigert eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, weiss ich nicht.

Der Gerichtsvollzieher kann nicht eigenmächtig Verhaftungen vornehmen, er kann sie aber beim Gericht beantragen, die er dann auch bekommt.

Die Verweigerung, bei Schulden, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, kann u.U. zur Beantragung / Ausführung, einer Verhaftung führen.

Die Verhaftung ist nicht im Zusammenhang einer Straftat zu bewerten, denn es handelt sich um eine "Erzwingungshaft".

LG: Christian

Ein GV kann keinen Haftbefehl beantragen, der wird ihm von seinem Vorgesetzten ausgehändigt. Einen Haftbefehl beantragen oder ausstellen kann nur ein Richter.

@Knipperdodel

Einen Haftbefehl beantragen oder ausstellen kann nur ein Richter.

Wieso sollte ein Richt einen Haftbefehl beantragen? Beantragen kann den Haftbefehl in diesem Fall der Gläubiger.

er darf in die wohnung

wo steht das? Nicht mal einen GV musst Du rein lassen, es sei denn, er hätte einen entsprechenden Schrieb von einem Richter.

@Knipperdodel

Stimmt, und den 'Schrieb' (= Durchsuchungsbeschluss) bekommt er in der Regel auch bzw. hat ihn schon (Haftbefehl).