was bedeutet häusliche gemeinschaft

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Ich nehme an, dass du die Häusliche Gemeinschaft vor allem auf die sogenannte Bedarfsgemeinschaft beziehst, weil du sagst "...wegen Geld und welche vorrausetzungen und so?" Dazu findet man durch die Suche nach Bedarfsgemeinschaft Antworten, zum Beispiel über die Definition einer Bedarfsgemeinschaft.

Die wird angenommen, wenn Menschen länger als ein Jahr zusammenleben, mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, Kinder oder Angehörige im Haus versorgen oder aber wenn die einen befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Eher gegen eine Bedarfsgemeinschaft sprichen die Existenz eines Untermietvertrages und tatsächlich geleistete Mietzahlungen sowie eine schriftliche eidesstattliche Versicherung der der Mitglieder der Wohngemeinschaft, dass sie nicht füreinander aufkommen wollen.

Noch sehr viele weitere Information dazu bekommst du auf der Wikipedia-Seite https://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft und von dort aus kommst du auch zu Informationen wie Auswirkungen auf den Leistungsanspruch usw. Ich nehme an, dass das (mit) die Grundlage deiner Frage war.

Gegenseitige Verhältnis von Menschen, die auf einen eng begrenzten Sachzweck verfolgenden Grundlage verbunden sind: Ehe, Familie. Von weniger starker Homogenität / Zielsetzung bestimmt.

Im Zivilrecht: jede privatrechtliche Verbindung von Personen mit gemeinsamen vermögensrechtlichen Interessen, besonders die Erbengemeinschaft, die Gütergemeinschaft, die Zugewinngemeinschaft ; im engeren Sinn die Bruchteilsgemeinschaft als Beteiligung mehrerer an einem Recht, Eigentum.

"Unter häuslicher Gemeinschaft versteht man in der Rechtsschutzversicherung eine Person, die laut Einwohnermeldeamt in einer vom Versicherungsnehmer bewohnten Wohnung, oder Haus lebt." http://forum.verkehrsanwaelte.de/thread4906

"Häusliche Gemeinschaft: Diese ist beendet, wenn die eheliche Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft in ehewidriger Intention beendet wird. Demgemäß reicht bereits eine Trennung von Tisch und Bett (a mensa et toro). Nur gelegentliches eheliches Beiwohnen genügt nicht für das Bestehen der häuslichen Gemeinschaft. Demgegenüber ist eine bloße räumliche Trennung (z. B. aus beruflichen oder sonstigen Gründen) ohne Zerrüttung unbeachtlich." Wikipedia, "Scheidungen"

Gruß aus Berlin, Gerd