Was bedeutet genau Vorsteuerabzugsberechtigt und wie weiss man ob man's ist?

11 Antworten

Vorsteuerabzugsberechtigt ist, wer selbst umsatzsteuerpflichtig ist, sprich: Wer auf seinen eigenen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweist.

Unternehmer sind i.d.R. umsatzsteuerpflichtig, wenn sie nicht

a) die Kleinunternehmerregelung gewählt haben (und die Voraussetzungen erfüllen) oder

b) Leistungen erbringen, die von der Umsatzsteuer befreit sind (z.B. Ärzte, Versicherungsleistungen, die meisten Bankdienstleistungen, Vermietung von Wohnraum ...)

kraudischen schrieb: "Du bist Vorsteuerabzugsberechtigt, wenn Du Unternehmer bist."

Das stimmt für viele Unternehmer (Selbstständige/Freiberufler).

Man kann aber auch die "Kleinunternehmerregelung" in Anspruch nehmen. Dann ist man nicht mehr vorsteuerabzugsberechtigt und darf auch keine MwSt auf die Rechnungen aufschlagen.

Es läuft dann wie bei einem Privatmenschen.

Argumente für und gegen die Kleinunternehmerregelung: http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#mit_mehrwertsteuer

Hier ist es auch recht gut erklärt: http://www.steuerratgeber-online.de/html/kleinunternehmerregelung_.php

Jeder Unternehmer, der Waren einkauft und diese nach Veredelung weiterverkauft ist zur Vorsteuer abzugsberechtigt. Die deutsche Umsatzsatzsteuer wird nach dem Mehrwert berechnet und dem jeweiligen Käufer in Rechnung gestellt. Damit nun eine Sache nicht mehrfach versteuert wird, ist der Verkäufer zum Abzug der Vorsteuer berechtigt.

Bei Mikroumsätze wird auf dieser Abzugsmöglichkeit wegen Geringfügigkeit verzichtet.

Du bist Vorsteuerabzugsberechtigt, wenn Du Unternehmer bist. Das ist die Umsatzsteuer. Da sie nur einmal für ein Produkt fällig wird, ist der Geschäftsmann, der ein Produkt für sein Geschäft kauft, berächtigt, die Vorsteuer abzuziehen, muß sie aber beim Verkauf als Umsatzsteuer abführen. L.G.

DH!

genau so.

Vorsteuerabzugsberechtigung bedeutet, dass die Mehrwertsteuer, die auf Waren oder Leistungen anfällt, die ein Unternehmer bzw. Unternehmen bezieht, beim Finanzamt geltend gemacht werden kann.

Quelle: http://schlaues-sparen.de/vorsteuerabzugsberechtigung/

Die Vorsteuer wird bei der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben und von der Umsatzsteuerzahllast abgezogen.