Was bedeutet gemäß Paragraph 154 vorläufig eingestellt?
Unzwar hat ich mal eine Hausdurchsuchung vor paar Jahren wobei Handy und Pc beschlagnahmt wurden. Dabei kam ein Brief wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wegen meiner damaligen Freundin. Dies ist nicht zutreffend. Ich war schwer verliebt und wurde nur verarscht und habs nicht hingegriegt Schluss zu machen, weil ich wusste psychischen Terror zu bekommen also hatte ich die Idee auf allen Mitteln Cannabis Videos , Bilder und Chats nachzustellen und es ihr zu senden damit sie von alleine schlussmacht. (Hab Normales grad von der Wiede zsm geknüllt etwas getrocknet und ein Spray darüber gespürt und davon dann Videos und Bilder gemacht. Mit Effekten sah es täuschend echt aus .Ich war 16. Nun bin ich 19. Nun kam vor paar Monaten ein Brief von der Staatsanwaltschaft das Verfahren ist wegen Paragraph 154 vorläufig eingestellt . Was bedeutet dies ?
4 Antworten
Sie haben das Verfahren beendet. Also nicht für immer. Sie können es wieder widaufnehmen und weiterfahnden.
"(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen,
1.wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt oder2.darüber hinaus, wenn ein Urteil wegen dieser Tat in angemessener Frist nicht zu erwarten ist und wenn eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint.
(2) Ist die öffentliche Klage bereits erhoben, so kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren in jeder Lage vorläufig einstellen.
(3) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat bereits rechtskräftig erkannte Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, wieder aufgenommen werden, wenn die rechtskräftig erkannte Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nachträglich wegfällt.
(4) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat zu erwartende Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des wegen der anderen Tat ergehenden Urteils wieder aufgenommen werden.
(5) Hat das Gericht das Verfahren vorläufig eingestellt, so bedarf es zur Wiederaufnahme eines Gerichtsbeschlusses." (Paragraph 154, StPO)
§ 154 StPO heisst, grob gesagt, dass gegen dich noch ein größeres Verfahren läuft und das kleinere Verfahren eingestellt wird, weil es nicht ins Gewicht fällt.
Stephan: Nein.
Wenn das größere Verfahren eingestellt würde oder du dort freigesprochen werden würdest, dann wird das kleine Verfahren wahrscheinlich wieder aufgenommen.
§ 154 StPO heisst, grob gesagt
Es heisst nicht, sondern bedeutet. Wenn dann geschrieben, nicht gesagt.
Hast wohl Probleme dich verständlich auszudrücken? Andere verstehst du ja angeblich nicht, weil die sich angeblich nicht klar genug in Schrift ausdrücken können.
Seltsame Behauptungen, die du über die deutsche Schrift und Sprache aufstellst. Du solltest vorher mal den Duden befragen, der sagt zur Bedeutung nämlich was anderes.
"Synonyme zu heißen:
schreiben,ausgeben, bezeichnen, charakterisieren, hinstellen, nennen, titulieren; (gehoben)schimpfen; (umgangssprachlich)
betiteln, ausdrücken, aussagen, bedeuten, besagen, die Bedeutung haben, meinen, sagen, sein"
@MaikGold
Immer dieses Profiliergehabe in Sachen Rechtschreibung und Grammatik!
Es gibt weit aus schlimmere Beiträge, bei denen man nicht mal mehr versteht, um was es geht, weil die in einem abartig schlechten Deutsch geschrieben sind.
Aber das hier jetzt ist derartig kleinlich, dass es nur noch peinlich ist. Vor allem wäre es interessant, in wie weit das dem Fragesteller helfen soll!?!
@furbo
Schade dass du dich überhaupt darauf einlässt...Glückwunsch zum Jubiläum!
@Haemiler
Du hast Recht. Danke das du mir es wieder bewusst machst. Werd' mich zukünftig bei derartigen Angriffen an die deutsche Eiche halten, die es nicht stört, wenn sich jemand dran scheuert.
Wesentlicher ist, dass sich dieser User alle paar Wochen unter neuem Nick anmeldet, in vordergründig klugen Worten rechtlichen Blödsinn verkündet und jeden angreift, der das Gegenteil behauptet. Das Schlimme ist, dass manche Ratsuchende seinen Quatsch glauben.
Hallo § 154 StGB besagt. Grob. Dies verfahren wurde vorläufig eingestellt, (nicht auf Dauer) weil du noch eine größere Sache am Laufen hast.
Ganz einfach du hast 2 Verfahren das kleinere Übel hat man vorerst eingestellt,weil es wegen einer größeren Sache nicht ins Gewicht fällt, sollte sich das ändern kann es erneut wieder aufgenommen werden.
Mit schönem Gruß
Bley 1914
Heißt es nicht "...wurde teilweise eingestellt."?
Denn wenn man wegen mehreren Sachen ein Verfahren hat und einzelne Punkte davon eingestellt werden, dann läuft das unter dem § 154 StPO! Können aber auf Antrag wieder aufgenommen werden.
Auf Antrag von wem? Ne da steht nur "vorläufig " eingestellt laut Paragraph 154
Also sobald das große vorbei ist wird das kleine Verfahren wieder aufgenommen?