Was bedeutet folgener Abschniitt, bezogen auf das BGB?
Außer in den Fällen des § 309 Nr.7 a) und b) BGB schließe ich als Privatanbieter die gesetzliche Gewährleistung komplett aus. Die Artikelbeschreibung wurde von mir nach besten Wissen und Gewissen angefertigt, sollten sich doch mal Fehler eingeschlichen haben, bitte einfach vor der Bewertungsabgabe bei mir melden, wir finden schon eine Lösung. [...]
4 Antworten
Hier kannst Du es nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html
Obwohl diese Angaben alle nicht nötig sind. Man braucht nur den Zusatz zu machen, dass die Ware unter Gewährleistungsausschluss verkauft wird (gilt aber nur für private Verkäufer), alles andere ist unnötig.
Im Klartext bedeutet dass, dass ein privater Anbieter keine Gewährleistung gibt, nur wenn sich mal ein Fehler eingeschlichen hat in der Beschreibung, sollst Du ihn vor einer negativen Bewertung oder Reklamation kontaktieren. Ist doch nicht so schwer zu verstehen?
Der Verwender dieses Ausschlusses nach Satz 1 will sichergehen, dass sein formularmäßig geschriebener Ausschluss nicht unwirksam ist. Bei regelmässiger Verwendung kann es sich um AGB handeln und in AGB führt ein vollständiger Ausschluss (inkl. Leben, Körper, Gesundheit, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) zur Unwirksamkeit.
Satz 2 stellt einfach eine Bitte da, bei etwaigen Abweichungen des gekauften Artikels von der Artikelbeschreibung, vor einer Bewertung Rücksprache zu nehmen um das eventuell vorhandene Problem zu lösen. Dahinter steht die Absicht ausschließlich positive Bewertungen zu erhalten.
Die genannten Paragraphen regeln, dass man für die bestimmte Schäden die Haftung nicht per AGB ausschließen kann. Der Verkäufer hat anscheinend probiert, sämtliche Haftung mit Ausnahme dieser Schäden auszuschließen.
Dabei ist er meiner Ansicht nach aber in mehrfacher Hinsicht gescheitert. Der Gewährleistungsausschluss dürfte damit insgesamt unwirksam sein.
Hi,
solche Erklärungen hat der BGH für unwirksam erklärt: http://www.fgvw.de/neues/archiv-2013/haftungsausschluss-und-beschraenkung-in-agb-notwendige-ausnahmen
Es geht in der Entscheidung um einen generellen Ausschluss der Haftung bei Sachmängeln in AGB. Hier weisst du aber nicht einmal, ob es sich um AGB handelt und weiter wurden die vom BGH beanstandeten Fälle explizit ausgenommen.