Was bedeutet Ersterwerb?
Das Baukindergeld gilt als beschlossene Sache. Soweit ich herausfinden konnte, wird es aber nur für den "Ersterwerb" von Immobilien gewährt.
Nun habe ich das Glück/Pech, bereits geerbt zu haben, und war eine vermietete Wohnung. Ich habe mir aber noch nie eine Wohnung oder ein Haus gekauft. Kann ich trotzdem noch auf Baukindergeld hoffen? Oder zählt eine Erbschaft als "Erwerb" und ein jetziger Hauskauf wäre damit kein "Ersterwerb" mehr? Könnte dann evtl. meine Frau als alleinige Käuferin auftreten, das Haus kaufen und das Baukindergeld beantragen? Wir sind verheiratet, aber die Erbschaft lag lange vor der Hochzeit.
Vielleicht hat ja jemand ein fundierte Meinung dazu?
Schon einmal vielen Dank und viele Grüße!
2 Antworten
Die erste vom Antragsteller erworbene Immobilie
hast du vorher schon eine gekauft und z.b. vermietet oder verkauft, bist du raus
welche kniffe und Tricks es gibt, dazu müsste man den Gesetzestext kennen
aber den gibt’s ja nunmal noch nicht
sber dank deiner Mieteinnahme brauchst du das baukindergeld doch gar nicht... und die Benessungssgrenze liegt bei 75000€ plus 15k/Kind... das dürfte doch auch knapp werden, oder?
https://www.vergleich.de/baukindergeld.html#c181521
Vielleicht findest du hier was Interessantes... Ich denke , dass ein Erbe ja aber keinen Erwerb in dem Sinne darstellt... Aber was da wirklich raus kommt bleibt wohl bis zum endgültigen Gesetzestext abzuwarten...