Was bedeutet Ersterwerb?

2 Antworten

Die erste vom Antragsteller erworbene Immobilie

hast du vorher schon eine gekauft und z.b. vermietet oder verkauft, bist du raus

welche kniffe und Tricks es gibt, dazu müsste man den Gesetzestext kennen

aber den gibt’s ja nunmal noch nicht

sber dank deiner Mieteinnahme brauchst du das baukindergeld doch gar nicht... und die Benessungssgrenze liegt bei 75000€ plus 15k/Kind... das dürfte doch auch knapp werden, oder?

https://www.vergleich.de/baukindergeld.html#c181521

Vielleicht findest du hier was Interessantes... Ich denke , dass ein Erbe ja aber keinen Erwerb in dem Sinne darstellt... Aber was da wirklich raus kommt bleibt wohl bis zum endgültigen Gesetzestext abzuwarten...