Was bedeutet Eintragung an rangbereiter Stelle?

1 Antwort

Die Grundschuld soll an der nächst offenen Rangstelle eingetragen werden, also im Nachrang zu bereits bestehenden Belastungen. Das hat der Notar so formuliert, damit das Grundbuchamt keine Rangrücktrittserklärungen verlangt und die Grundschuld direkt eintragen kann. Die Belastungen im Vorrang werden entweder später gelöscht oder treten im Rang zurück. Vermutlich liegen die Löschungsunterlagen noch nicht vor. Oft wird es auch so formuliert, wenn Belastungen in Abteilung II vorhanden sind. Denn wenn im vorgefertigten Bankformular oft unglücklicherweise "an erster Rangstelle" steht, dann schließt das auch die Abteilung II mit ein. Und dort Rangrücktritte zu erhalten kann sich als unmöglich erweisen.