Was bedeutet ein Fördersemester bei einem Studienkredit?
Hallo Community,
etwas zu mir:
- Ich habe 1 Semester Ägyptologie studiert ( wollte es mir nur anschauen )
- Habe dann aber gewechselt zu Mono VWL und habe es 3 Semester studiert.
- Weil mir Mono VWL zu wenig war habe ich dann im WiSe 2016/17 zu 2-Fächer - B.A. VWL und Politik gewechselt - ließ mich aber in beiden Fächern auf das 1. FS einstufen obwohl ich vorher schon paar Semester VWL Mono studiert habe. Ich befinde mich dann im SoSe 2017 im 2. FS VWL und Politik.
Zählt man alle Semester zusammen wären das zum SoSe 2017 also 6 Semester.
Meine Frage:
Mithilfe eines Minijobs habe ich die 6 Semester finanziert. Ich habe nie Bafög o.Ä. Kredite/ Darlehen bekommen.
Ich mache jetzt ernst und möchte meinen Minijob kündigen. Mein Stundenplan für das nächste Semester erlaubt es eh nicht mehr irgendeinen Job zu machen.
Bafög wurde ich abgelehnt. Ich möchte den KFW Kredit beantragen.
Aber es steht drauf, dass man zum 5. Fördersemester einen Leistungsnachweis abgeben soll.
So: Ich bin offiziell ab April im 2. FS aber insgesamt habe ich 6 Semester studiert.
1. ) Was meinen die denn dann mit dem Fördersemester ? Zählt dann die Gesamtanzahl der Semester ( 6 Semester - wobei ich dann das 5. Fördersemester längst überschritten habe ) oder mein 2. FS ?
2. ) Beim Online Antrag steht :
,,Zusätzlich sind dem Vertriebspartner eventuell noch folgende Unterlagen (vollständig ausgefüllt) vorzulegen:
im fortgeschrittenen Erst- oder Zweitstudium das Formular "Leistungsnachweis" , ... "
Was ist ein fortgeschrittenes Erststudium ? Ich bin im 2. FS welchen Leistungsnachweis wollen die ? Wollen die den überhaupt oder versteh ich da was falsch ?
Danke im Voraus!
1 Antwort
Vorweg: Erfrage das direkt bei der Kfw. Nur da erhälst du verbindliche Antworten.
Ich verstehe es aber so, dass das 5. Fördersemester das fünfte Semester ist, in dem man gefördert wird. Für dich würde das also nicht zu treffen, weil du ja noch gar keine Förderung erhalten hast. Wenn du dann fünf Semester gefördert wurdest, wollen sie einen Leistungsnachweis.
Darauf bezieht sich wahrscheinlich auch das "fortgeschrittene Studium". Wenn man fünf Semester gefördert wurde, ist man unweigerlich bereits in fortgeschrittenem "Stadium" und dann werden Leistungsnachweise fällig.
Für dich im 2. Semester deines jetzigen Studienfachs und ohne bisherige Förderung spielt das meines Erachtens also keine Rolle - und du musst wahrscheinlich auch keine Leistungsnachweise vorlegen.
Kläre das aber unbedingt nochmal mit der KfW selbst.
Viel Erfolg!