Was bedeutet ein Erbschein für 3 Erben, jeder erhält 1/3 Erbanteil?

4 Antworten

Die Feststellung im Erbschein, dass A, B, und C zu je 1/3 den Erblasser beerbt haben, bedeutet zunächst einmal, dass A, B und C nur gemeinsam über den Nachlass und über Nachlass-gegenstände verfügen können, nicht etwa, dass z.B. von den € 30.000.- auf dem Konto des Erblassers jeder € 10.000.- abheben kann ! Ferner bedeutet es, dass bei der Auseinandersetzung (Teilung) des Nachlasses jeder wertmäßig 1/3 beanspruchen kann. Wie diese Teilung vorgenommen wird, d.h. wer welche Gegenstände erhält,steht nicht im Erbschein. Das ist eine Sache, die die drei Erben untereinander ausmachen müssen, im äußersten Fall mit Hilfe des Gerichts. Wenn einer der Erben Ansprüche stellt, weil er dem Erblasser Leistungen erbracht hat (z.B. Pflege oder ein Darlehen), hat das keinen Einfluss auf die Erbquote (je 1/3). Es handelt sich dabei nämlich um eine Nachlassverbindlichkeit (also um eine Schuld des Erblassers), die die Erbengemeinschaft aus dem Nachlass gegenüber dem Gläubiger erfüllen muss. In diesem Fall ist eben einer der Miterben gleichzeitig auch Nachlassgläubiger. Man muss dessen beide Positionen rechtlich trennen. Ob die Ansprüche begründet sind, müsste geprüft werden; vielleicht gibt es ja einen Vertrag zwischen ihm und dem Erblasser. Ohne Kenntnis der Umstände lässt sich dazu nichts sagen.

Das Erbe bezieht sich i.d.R. auf das am Sterbetag vorhandene Nachlassvermögen. Dieses setzt sich aus der Summe von Sach- und Geldwerten, Rechten des Verstorbenen, Forderungen des Nachlassgebers zusammen, abzgl. der Verbindlichkeiten (Schulden, offene Rechungen, usw.). Diese verbleibende Summe ist das Nachlassvermögen, von dem ggf. noch Beerdigungskosten abgezogen werden. Alle weiteren Handlungen, wie z.B. Schenkungen, zu Lebzeiten des Verstorbenen, interessieren erst einmal das Nachlassgericht nicht. Im Übrigen kennt das Nachlassgericht auch nicht immer das gesamte Nachlassvermögen, sondern hat in erster Linie die Aufgabe, den Erbschein zu erteilen, also zu beurkunden, wer geerbt hat. Diese Urkunde ist ja zwingend notwendig, damit die Erbengemeinschaft überhaupt handlungsfähig ist und an die Stelle des Verstorbenen tritt. Kurzum : "der vorhandene Topf" wird durch 3 geteilt. Sollte jedoch zu Lebzeiten des Nachlassgebers keine Schenkung erfolgt, sonder z.B. lediglich ein Kredit gewährt worden sein, so gehen natürlich die Forderungen aus diesem Kredit an die Erbengemeinschaft. Hier muss zwingend differenziert werden, wie die anderen beiden Erben sich Ihren Vorteil zu Lebzeiten "erarbeitet" haben. Hoffe geholfen zu haben !!

Danke. Nur ein Erbe ist mit der Drittelung nicht einverstanden, weil er der Meinung ist mehr erhalten zu müssen. Als Nachbar des Verstorbenen hat sie sich um ihn gekümmert, gegen Bezahlung und im Vorfeld schon einiges an Sach- und Geldwerten erhalten

@Robinek

Tja, so ist es im Bereich der Erbengemeinschaften. Ignorieren und aufteilen, wie es das Gesetz geregelt hat, aufgrund des Erbscheins.

Erbrecht ist etwas ganz Vertracktes. Im Prinzip ist das in diesem Fall mit jeweils 1/3 richtig, und zwar von der gegenwärtigen Erbmasse. Wenn es vorher schon einzelne Schnkungen gab, spielt das jetzt keine Rolle (es sei denn, die Schenkungen sind schriftlich als Vorgriff aufs Erbe bezeichnet worden). In so einer Erbenkonstellation ist Eintracht und viel Goodwill gefragt. Idealerweise einigt man sich gütlich - sonst freuen sich die Anwälte.

Das Problem wird sein, einer der vorher schon bedachten ist mit der Drittelung nicht einverstanden und will mehr!

Das bedeutet, jeder von euch 1. Erbe ist und 2. das Erbe unter euch aufgetielt wird und somit jeder Anspruch auf 1/3 des Erbe hat.

Wie ihr das Ganze unter euch aufteilt bleibt letztendlich euch überlasssen. Daher auch die vielen Streitigkeiten im Erbfall.

Nachtrag noch. Die Zuwendungen der letzten Jahre werden nur auf das Erbe angerechnet, wenn das vom Erblasser so bei Schenkung bestimmt worden ist. Ansonsten gilt, dass das Erbe ist, was bei Eintritt des Erbfalls vorhanden ist.

Für eine geanuere Antwort fehlen die Angaben bzw. ist dies hier auch m.E. nicht die richtige Plattform.