was bedeutet dieser satz? jura?

5 Antworten

Für die Verhandlung und die Ausfertigung des Urteils ist in deinem Fall das Amtsgericht zuständig und nicht z.B das Landgericht. Welches Gericht zuständig ist, hängt - vereinfacht gesprochen - vom zu erwartenden Strafmaß ab (siehe §§ 24, 74 GVG).

Die in der Anklage angegeben Paragraphen der StPO regeln dagegen die örtliche Zuständigkeit, also ob z.B. das Amtsgericht München oder Berlin zuständig ist. Die Angaben in der Anklage sind daher nicht ganz korrekt.

Innerhalb des Amtsgerichts gibt es zwei mögliche Spruchkörper, die zum Einsatz kommen können: Der Strafrichter und das Schöffengericht. Auch dies hängt vom zu erwartenden Strafmaß ab. Der Strafrichter entscheidet bei einer zu erwartenden Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren (§ 25 GVG).

Aufgrund der Infos weißt du bereits, dass die Staatsanwaltschaft und der zuständige Richter in deinem Fall von einer maximalen Strafe von bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe ausgehen. Möglich wären bei einer Begünstigung bis zu 5 Jahre (§ 257 StGB).

"blaah blaah" steht da sicher nicht. In diesem Satz ist aber nur begründet, warum die Verhandlung vor genau diesem Gericht stattfindet.

Um die Frage der Zuständigkeit der Gerichte geht es jedenfalls in den genannten Paragraphen der Strafprozessordnung.

Strafbar als begünstigung zur aburteilung ist nach Paragraph 7-13 stpo das Amtsgericht blaah blaah der Strafrichter zuständig

Besser wäre es gewesen, den Satz so zu zitieren, wie er tatsächlich lautet.

§§ 7 - 13 StPo findest du hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/BJNR006290950.html#BJNR006290950BJNG000302311

Ich denke mal, dass der Satz so nicht richtig wiedergegeben ist. In den genannten Paragraphen geht es allerdings um den zuständigen Gerichtsstand.

Ich verwette Haus und Hof, dass dieser Murks da so nicht steht.

Die aufgerufenen Paragraphen der StPo begründen dden Gerichtsort und das zuständige Gericht.