Was bedeutet dieser Inhalt für Vollstreckung?
Hallo,
(Von Essen Bank) “Kodat inkasso” registrierter erlaubnisinhaber lt. paragraph 1 abs.3 RDGEG für das gerichtliche mahn und vollstreckungsverfahren? Was heisst das? Darf diese Inkassofirma selber vollstrecken???
4 Antworten
Hallo,
hast du irgendwo Schulden, wenn nicht, einfach ignorieren. Wenn das eine E-Mail ist , ist Vorsicht geboten. Es könnte reine Abzocke sein!
Emmy
Das was die schreiben ist Müll.
Der GV und Vollstreckungsbeamte der Verwaltung, und Zoll dürfen Vollstrecken.
Entweder ist es ein Mahnverfahren oder ein Vollstreckungsverfahren , Beides geht zusammen nicht. (Das ist nur ein Inkassoladen)
Mit Gruß
Keine Inkassofirma darf selbst vollstrecken.
'Erlaubnisinhaber nach § 1 Absatz 3 des Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz' besagt nur, dass sie als Inkassounternehmen zugelassen sind.
Für Vollstreckungen ist allein der Gerichtsvollzierher zuständig. Die Inkassobuden schreiben viel wenn der Tag lang ist.
Sie können aber, wenn sie beauftragt sind ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, oder aus einem bereits vorliegenden VB vollstrecken lassen.