Was bedeutet Diese Ausfertigungen ersetzt den Versicherungsschein nr. xxxxx vom 01.12.2013 mit allen Nachträgen?

6 Antworten

Nein. Einen neuen Vertrag hätte man eben genau dann, wenn nicht drauf stehen würde, dass der alte Schein ersetzt wird. Denn dann würde der alte Schein zusätzlich weiter laufen und man hätte 2 Versicherungen.

Vergleiche die Scheine. Du wirst sehen, dass die Bedingungen gleich sind, nur die gewünschte Änderung ersetzt ist.

Mach dir keine Sorgen, es ist alles in Ordnung. Es wurde nur die Änderung umgesetzt, nicht mehr und nicht weniger.

zur sicherheit frage ich mal das hier

Wenn aber der Versicherungsbeginn geändert wird, heißt das was genau? hat man jetzt einen neuen vertrag, wo aber erst dort darum der versicherung beginnt?

Z.B Versicherungsbeginn 01.01.2014, versicherungsablauf 01.01.2015, jährliche lastschrift abbuchung

z.b will man ab 01.06.2014 eine monatliche abbuchung

die versicherungs ändert und jetzt steht dort Versicherungsbeginn 01.06.2014, versicherungsablauf 01.01.2015, jährliche lastschrift abbuchung, Diese Ausfertigungen ersetzt den Versicherungsschein nr. xxxxx vom 01.12.2013 mit allen Nachträgen?

@GwApU

Wir haben das Jahr 2018...!!!

@siola55

wollte nur beispiele nennen, die zahlen sind ja nicht so wichtig laut der mathematik ;)

Wenn aber der Versicherungsbeginn geändert wird

Das spielt keine Rolle für dich und die Versicherung. Wahrscheinlich bedeutet es nur das Datum der Änderung. Da ja die Versicherung neu ausgestellt wurde, aber mit ansonsten gleichen Bedingungen. Wichtig ist nur, dass die Bedingungen und die Gebühr auf dem neuen Versicherungsschein stimmt.

Dir wurde das schon erklärt, auch in deiner anderen Frage. Bitte rufe bei der Versicherung an und lass es dir erklären, wenn du unseren Antworten hier ncht glaubst!

Wenn man an einem Vertrag lediglich die Zahlungsweise ändert, bleibt der ursprüngliche Vertrag bestehen.

Wenn man allerdings einen Änderungsantrag unterschreibt, mit Vertragsverlängerung wird der Vertrag auf die neuen Versicherungsbedingungen angepasst.

Immer das Problem mit dem Begriff "Ausfertigung" ... Eine Ausfertigung ist ein Duplikat einer Urkunde; Musterbeispiel der Erbschein. Die Originalurkunde liegt immer beim Nachlassgericht, das, was die Erben in Händen halten, sind immer nur Ausfertigungen dieser Urkunde.

Du hältst nun eine Ausfertigung des geänderten Vertrages in Händen.

Wenn du einen neuen Vertrag abschließt, erlischt der alte. Natürlich gelten dann auch die aktuellen Versicherungsbedingungen.

Was nützt dir ein neuer Vertrag mit alten Bedingungen?

Das heißt, dass genannte Dokument verliert seine Gültigkeit. Alles andere bleibt gleich.

Wenn aber der Versicherungsbeginn geändert wird, heißt das was genau? hat man jetzt einen neuen vertrag, wo aber erst dort darum der versicherung beginnt?

Z.B Versicherungsbeginn 01.01.2014, versicherungsablauf 01.01.2015, jährliche lastschrift abbuchung

z.b will man ab 01.06.2014 eine monatliche abbuchung

die versicherungs ändert und jetzt steht dort Versicherungsbeginn 01.06.2014, versicherungsablauf 01.01.2015, jährliche lastschrift abbuchung, Diese Ausfertigungen ersetzt den Versicherungsschein nr. xxxxx vom 01.12.2013 mit allen Nachträgen?
@GwApU

Nein. Das Datum ist der Änderungsbeginn. Der Vertragsbeginn bleibt gleich.

@Arbeitssittich

was wäre wenn die versicherung so es angegeben hat? hab mal vor kurzem es hier gelesen. ist es ein irrtum oder normal und korrekt?

hier ein beispiel, wie ich es meine, stell dir vor du hast diese beiden papiere (das alte und das neu)

also das alte steht dort explizit bei Vertragsbeginn: 01.01.2014

das neue steht dort explizit bei vertagsbeginn: 01.06.2014

aber laut deine aussage bleibt vertragsbeginn gleich. also kann es nur von der versicherung falsch sein oder ist es doch korrekt, weil im letzten abschnitt "Diese Ausfertigungen ersetzt den Versicherungsschein nr. xxxxx vom 01.12.2013 mit allen Nachträgen steht?

Falls nicht, und Laut deine Aussage ist es ein Änderungsbeginn, hätte die Versicherung es so machen müssen oder?

das neue steht dort explizit bei vertagsbeginn: 01.01.2014

änderungsbeginn: 01.06.2014 wechsel zu monatliche abbuchung

@GwApU

Genau so ist es. Manchmal drücken die es nur etwas verwirrend aus. Versicherungsnummer ist ja gleich geblieben, korrekt? Und die hinterlegten Bedingungen werden auch genannt.

@Arbeitssittich

exakt alles gleich geblieben zu 100 prozent. nur die datums sind angepasst und zum schluss ist dort eine unterschrift mit dem datum drauf, wo es bearbeitet wurde.

auch die bedienungen wurden genannt, z.b zahlt man die prämie nicht dann gibt den versicherungsschutz nicht mehr und 14 tage widerruf gibt auch nicht (alles exakt so übernommen, wie im alten papier). aber kunden die sich nie damit beschäftigt haben würden es komplett eigenartig finden, wenn versicherungsbeginn datum einfach so geändert wird und man dann denkt, alles was davor war ist nicht mehr da gewesen. als hätte nie die versicherung gegeben.

hier hätte man änderungsbeginn reinschreiben sollen oder ein normales papier, wo steht "wir haben ihren wunsch gefolgt und buchen jetzt monatlich die beiträge ab"

@GwApU

ich meinte 14 tage widerruf gibt auch, sorry :D