Was bedeutet diese Änderung im Grundbuch?
Ich habe ein Schreiben vom Amtsgerich bekommen, das eine Änderung im Grundbuch vorgenommen wurde und ich diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen soll. Aber ich kann damit überhaupt nicht anfangen. Kann mir jemand sagen was das bedeuten? Danke.
4 Antworten
Eines der Grundstücke, an denen du zumindest Miteigentümer warst, ist im Flurbereinigungsverfahren ersatzlos ausgefallen. Es ist also "weg". Eine Grundschuld, die darauf lastete, ist ebenfalls daran erloschen.
Das Flurbereinigungsverfahren zu erklären, würde den Rahmen sprengen. Du müsstest deswegen eigentlich im Kontakt zum Landkreis stehen.
Was meinst du mit "ist weg"? Gehört es mir nun nicht mehr? Oder wurde es zu einem anderen dazugefügt, also aus zweien eines gemacht?
Das Grundstück ist im Flurbereinigungsverfahren ausgefallen. Es gibt es also nicht mehr in dieser Größe unter dieser Bezeichnung. Natürlich ist auf der Fläche nun kein Niemandsland, sondern die Fläche wird vermutlich zu anderen (neu entstandenen) Grundstücken hinzugekommen sein. Das geht aber nicht aus der Eintragungsnachricht hervor, da du dort nur über den Ausfall informiert wurdest. Ich empfehle bei der in der Eintragungsnachricht genannten Flurbereinigungsbehörde nachzufragen.
Ein Grundstück wurde im Zuge eines Flurbereinigungsverfahrens aus dem Grundbuch gelöscht; eine darauf lastende Schuld ist im gleichen Zuge als dingliches Recht untergegangen.
Dieses Recht dürfte nun auf einem anderen Flurstück in dem untergangene Flurstücke aufgegangen sind, weiterhin eingetragen sein.
Dessen Eigentümer erhält eine gleichlautende Veränderungsnachricht gem § 55 GBO.
In solchen Flurbereinigungsverfahren werden viele an unterschiedlichen Standorten befindlich Kleinparzellen, die durch Erbe etc. im Laufe vieler Jahre entstanden sind, im Sinne der Wirtschaftlichkeit neu geordnet und zusammengefaßt.
Die Verfahrensbeteiligten Beteiligten sind darüber vom Umlegungsausschuß informiert worden.
Hallo,
das bedeutet, dass das genannte Flurstück nicht mehr in diesem Grundbuch verzeichnet ist und daher die weiterhin eingetragenen Rechte entsprechend korregiert wurden.
Diesem Schreiben vorangegangen solltest du einen Abfindungsnachweis von der Flurbereinigungsbehörde erhalten haben. Im Flurbereinigungsverfahren ausgefallene Flurstücke werden entweder durch andere Flurstücke ersetzt, was bei dir aber wohl nicht geschehen ist, oder durch Geld erstattet. Ruf einfach bei der Flurbereinigungsbehörde an und lass dir erklären, was gemacht wurde.