Was bedeutet das wenn ich vom Gericht ein Schreiben bekomme, wo an Anfang steht "zur Kenntnisnahme und Stellungnahme"?
Es geht um ein altes Verfahren wo andere angeklagt waren und ich irgendwie auch mit drin war, Gericht Strafen und alles eigentlich schon vorbei. Ich weis nur nicht, ob bei den anderen beteiligten noch was ist, dass da nochmal ein schreiben kommt. Also meine Frage, wenn am Anfang schon steht zur "Kenntnisnahme unf Stellungnahme" ist das dann für mich nur eine Information, weil ich da auch kurzzeitig beteiligt war?
Vielen Dank für die Information!
Lg
3 Antworten
Kenntnisnahme ist klar, lesen und und gut ist.
Stellungnahme ist nur optional, falls Du etwas einwenden willst.
Sagst nichts, entscheidet das Gericht nach Aktenlage.
Stellungnahme heißt man erwartet von Dir, dass Du Dich dazu (schriftlich) äußerst ....
da keiner weiß worum es geht - kann man dazu nichts weiter sagen ...
Vielen Dank für deine Antwort
Ja das ist mir klar, danke. Aber dachte oder denke in so nem Kontext zu so einer Einladung, dass es vielleicht eine etwas andere Bedeutung hat. Naja trotzdem danke.