Was bedeutet das im Insolvenzverfahren für mich als Gläubiger?
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 33 - 48 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.06.2020 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
(Ich habe ein Versäumnisurteil vom 07.04.2015 Schmerzensgeld erwirkt)
Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren war am 20.08.2015 das Schmerzensgeld mit Zinsen und zusätzlich Schadensersatz.
Der Schadensersatz ist dann vom Insolvenzverwalter bestritten worden, weil ich kein Urteil hatte und mein damaliger Anwalt und ich haben dann bei Gericht ein Versäumnisurteil Vom 01.04.2016 einen Streitwert vom Schadensersatz nachträglich erwirken können.
der im Urteil festgestellte Schadensersatz ist aber bei der Anmeldung nicht aufgeführt worden, ging das Automatisch vom Gericht zur Insolvenz oder muss ich das jetzt noch Nachreichen?
Vorab ich habe keinen Anwalt.
2 Antworten

Diese Frage ist zu speziell für dieses Forum. Such dir am besten einen Anwalt, mit dem du das besprechen kannst. Hier antwortet im Zweifelsfall jeder, der sich dazu berufen fühlt und du kannst als Laie nicht einschätzen, welche Antwort richtig ist. Eine Beratung beim Anwalt ist sicherer und im Zweifelsfall billiger, als wenn du jetzt einen Fehler machst.
Du kannst es auch erstmal bei einer (kostenlosen) öffentlichen Schuldnerberatung z.B. bei einer Verbraucherzentrale, der Deutsche Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche Deutschland oder Sozialämter in Gemeinden, Städten und Landkreisen versuchen, die haben Anwälte mit Kenntnissen im Insolvenzrecht, vielleicht helfen die auch in dieser Frage.

Suche dir bitte ein Anwalt und Bespreche das nicht hier weil Du wohl ein Sonderfall bist
Ich bin mir aber nicht 100%ig sicher ob Schmerzensgeld darunter fällt
Abschnitt Restschuldbefreiung Ausnahmen