was bedeutet das für mich? Durch diesen bescheid werden etwaige Ansprüche nicht berührt.?
Wegen falscher Angaben und zu unrecht berechneter Leistungen in der Nebenkosten Abrechnung ( 3 Jahre) hat die Hausgemeinschaft den VM aufgefordert, die neuen und die alten NK-Abrechnungen zu korrigieren.
Dem ist der VM nicht nach gekommen.
Alle Mieter haben eine Klage erhalten über die NK-Nachforderung. (obwohl bei richtiger Abrechnung ein Guthaben entstehen würde)
Nach Recherchen ist herausgekommen, dass die Reinigungskraft für das Treppenhaus nicht ordnungsgemäß angemeldet ist. Das hat die Zollbehörde bestätigt, in dem Sie auf Nachfrage mitteilte, dass die Person XY nicht in diesem Haus arbeiten dürfe, da keine Anmeldung für geringfügig Beschäftigte vorliegt.
Nach einigen Monaten hin und her ( Bestreiten des VM vor Gericht) habe ich eine Anzeige erstattet. Die Verhandlung ist inzwischen durch eine Mediation beendet und der VM hat auf Grund meiner Aussage alle Klagen zurück gezogen und die dadurch entstandenen Kosten übernommen.
Nun habe ich auch eine Antwort von der Staatsanwaltschaft erhalten.
Sinngemäß, dass er keine Anhaltspunkte für eine Strafbarkeit sehe und die Aufnahme von Ermittlungen gem. § 152 StPO abgelehnt wird.
Wenn die Ermittlungen wegen Geringfügigkeit abgelehnt werden hätte ich das noch verstanden.
Aber den Letzten Satz verstehe ich nun nicht.
"Durch diesen Bescheid werden etwaige zivilrechtliche Ansprüche nicht berührt."
Heißt das der VM kann mich nun sofort herausklagen? fristlos kündigen, weil die Anzeige angeblich unberechtigt war?
1 Antwort
Nur weil keine Ermittlungen aufgenommen werden heißt das nicht, dass die NK Abrechnung in Ordnung bzw. nicht in Ordnung war. Die Staatsanwaltschaft will mit eurem zivilrechtlichen Streit wegen der Höhe der NK nichts zu tun haben und die Nichtaufnahme der Ermittlungen hat bei einem eventuellen Zivilprozess keine Bedeutung. (Bzw. scheint dieses Thema ja ohnehin schon erledigt zu sein und wird nun auch nicht nochmal aufgewärmt nur weil keine Ermittlungen eingeleitet werden)
Der Zivilprozess ist ja inzwischen zu Gunsten aller Mieter beendet.
Mir geht es darum:
1) hat der VM von der Anzeige nun Kenntnis erhalten ???
2)Wenn der Staatsanwalt meint, dass diese 33 Monate schwarz putzen darf nehme ich das hin, da der VM wegen seinem schlechten Gewissen die Klagen zurück gezogen hat.
3) Der für mich wichtigste Punkt.
Hat der VM von der Anzeige Kenntnis erhalten? und kann mich nun zivilrechtlich wegen falscher Anschuldigungen fristlos kündigen?
Weil dies für mich bedeutet, dass ich der Staatsanwaltschaft nun schreiben müsste und klarstellen muss, dass hier schon eine Strafbarkeit vorliegt.
Eigentlich hätte ich eine Abweisung wegen Geringfügigkeit erwartet. Als Einstellung kann man das ja nicht bezeichnen, da noch keine Ermittlungen eingeleitet wurden.
Der Zivilprozess ist ja inzwischen zu Gunsten aller Mieter beendet.
Mir geht es darum:
1) hat der VM von der Anzeige nun Kenntnis erhalten ???
2)Wenn der Staatsanwalt meint, dass diese 33 Monate schwarz putzen darf nehme ich das hin, da der VM wegen seinem schlechten Gewissen die Klagen zurück gezogen hat.
3) Der für mich wichtigste Punkt.
Hat der VM von der Anzeige Kenntnis erhalten? und kann mich nun zivilrechtlich wegen falscher Anschuldigungen fristlos kündigen?
Weil dies für mich bedeutet, dass ich der Staatsanwaltschaft nun schreiben müsste und klarstellen muss, dass hier schon eine Strafbarkeit vorliegt.
Eigentlich hätte ich eine Abweisung wegen Geringfügigkeit erwartet. Als Einstellung kann man das ja nicht bezeichnen, da noch keine Ermittlungen eingeleitet wurden.
@NamenSindSchwer,
was soll das heißen ?? die Schwarzarbeit nicht noch mal aufgewärmt??? Das heißt für mich, dass Schwarzarbeit die im Zivilprozess geduldet wird. ??