Was bedeutet bei der Lebensmittelkennzeichnung "lt. Gesetz"?

11 Antworten

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Das soll darauf Hinweisen, dass es nichts besonderes ist, dass ein Produkt gewissen Stoffe enthält oder nicht enthält, sondern dass es in eine Kategorie von Produkten fällt, die laut Gesetz bestimmte Eigenschaften haben müssen. So will man den Eindruck verhindern, ein Produkt würde sich durch gewisse Eigenschaften von anderen derselben Kategorie positiv abheben. Es soll also ein Wettbewerbsvorteil für ein Produkt vermieden werden, in dem man darauf hinweist, das es nix besonderes ist, dass da kein Zucker drin ist, sondern vom Gesetz vorgeschrieben.

meine Rede.

Das bedeutet dass es gesetzlich nicht erlaubt ist das hinzuzufügen. Wenn Sie nur "ohne Zusatz von Konserviuerungsstoffen" schreiben würden, wäre das Wettbewernsverzerrung, da es ohnehin nicht erlaubt ist und nicht "freiwillig" vom Hersteller gemacht wird.

Das nennt sich übrigens "Werbung mit Selbstverständlichkeiten" und ist nicht erlaubt (also wenn man das lt. Gesetz weglässt)

Es sind normalerweise keine Stoffe drin, die das Gesetz als Zucker oder Konservierungsstiffe bezeichnet. Allerdings gibt es ja Zuckeraustauschstoffe und Süßungsmittel-nennt sich nur nicht Zucker (zB * Sorbit (E 420) * Mannit (E 421) * Isomalt (E 953) * Maltit (E 965) * Maltitol-Sirup (E 965) * Lactit (E 966) * Xylit (E 967) * Erythrit (E968) # sowie Fructose.

Es gibt auch Konservierungsmittel, die nicht kennzeichnungspflichtig sind.

Herzlichen Dank für dieser Info.

Das beantwortet die Frage nicht.

@drsnuggles1980

Doch: Es ist kein Zucker (Sachharose) drinne, aber es können evtl andere Zuckerarten drinne sein (s.o.)! Und es kann von Natur aus ZUcker drin sein, zB bei Obst es ist nur kein Zucker ZUGESETZT

@Auraya1

"Lt. Gesetz" bedeutet das was ich geschriben habe und nicht das was du geschrieben hast, also beantwortet es die Frage nicht.

Die einzig richtige Antwort ist die von Auraya1.

@RubberDuck1972

hmm, genau. ihr müssts ja wissen...

Für mich bedeutet es, da ist soviel enthalten wie es das Gesetz erlaubt... wieviel dies ist kann ich dich leider auch nicht sagen.

es kann immer sein, dass der Gesetzgeber nur vorschreibt, dass unter einer bestimmten Menge nicht deklariert werden muss (wie das bei Alkohol und Nuessen der Fall ist - auch alkoholfreies Bier und Malzbier enthaelt Restalkohol und Nuesse sind fast ueberall drin und fuer Allergiger gefaehrlich, weshalb jetzt oft drauf steht "kann evt. Spuren von Nuessen enthalten). Und auch wenn kein Zucker drin ist, gibt es noch Zuckerersatz und Zuckeraustauschstoffe und natuerlich vorkommenen Fruchtzucker usw.

Aber nun zu den Gesetzen: Es gibt die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) und das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch“ (LFGB), da kannst Du solche Sachen nachsehen.