Was bedeutet bei Airlines "Strafe bei Nichterscheinen"?

1 Antwort

Dies ist nur meine Meinung, aber:

Soviel ich weiß, wurde in solchen Fällen schon gerichtlich festgestellt, dass die Nicht-Inanspruchnahme einer Leistung nicht teurer sein darf, als die Inanspruchnahme.
(Dies war Thema, als Airlines versucht haben, Fluggäste wie folgt zusätzlich zur Kasse zu bieten: Hin-und Rücklflug sind oft günstiger, als ein Oneway-Ticket. So kommt es oft vor, dass jemand beide Richtungen bucht, aber nur den Hinflug nutzt und den Rückflug verfallen lässt. Die Fluggesellschaften wollten in solchen Fällen dem Flug-"Gast" den Differenzbetrag zum One-Way-Ticket "nachverrechnen" - dies wurde, wie gesagt, schnell unterbunden!)

Ein No-Show kann meines Erachtens nur dazu führen, dass das Ticket verfällt (genau genommen müssten aber meines Wissens nach sogar hier "nicht verbrauchte Steuern und Gebühren" zurückerstattet werden)

Diese 300 Euro Strafe kann daher nach meinem Dafürhalten nur bei gleichzeitiger Rückerstattung des Ticketpreises erfolgen - ich fürchte aber fast, dass sich da wieder jemand etwas einfallen lassen hat, um abzukassieren, bevor es dazu verbindliche Urteile gibt!

playandtravel 
Fragesteller
 20.08.2017, 18:26

Ich verstehe das auch nicht so ganz. Ich würde zwar gern den Flug bei der Airline buchen, aber wenn ich sowas lese, bin ich dann doch eher dazu geneigt, bei einer anderen zu buchen wo ich solche Klauseln jetzt zumindest nicht auf den ersten Blick sehen kann...

Dass der Flug verfällt - ok. Meinetwegen auch die Gebühren. Aber dass ich dann zusätzlich 300€ Strafe zahlen müsste, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Deshalb hier mal die Frage, ob es diesbezüglich schon Erfahrungen von Leuten hier gegeben hat