Was bedeuten die 2 durchgezogenen Linien auf einer Fahrbahn?

10 Antworten

Ich glaub absolutes Überholverbot von beiden Seiten aus...

Mit einem Überholverbot hat das nichts zu tun.

Wenn kein Überholverbot durch Zeichen 276 ausgeschildert ist dann wird das auch nicht durch eine durchgezogen Linie bestimmt. Man darf dann also durchaus überholen solange man die durchgezogene Linie nicht überfährt.

VON beiden seiten keinen spurwechesel

Und was wäre dann bei nur einer durchgezogenen Linie???

Das ist auch so eine Frage mit der die Meinungen etwas auseinander gehen, selbst Fahrlehrer und Referendaren können sich mir gegenüber nicht völlig einigen.

Die Mehrzahl, und wenn man über verschiedene Strassenkonstellationen nachdenkt kommt man auch auf diesen Schluss, bedeutet eine durchgezogene Linie einfach eine Simple Fahrspurtrennung die nicht überfahren werden darf, weisst Du ja schon. Zwei durchgezogene Linien weisen eine bauliche Trennung der Fahrspuren aus, die sind also nicht zur besseren Erkennung oder um auszuweisen dass man da erst recht nicht drüber fahren darf.

Baulich voneinander getrennte Fahrtrichtungen haben andere Bedeutungen bezüglich der erlaubten Höchtgeschwindigkeiten. So gild dann Richtgeschwindigkeit 130Km/h. Allermeistens ist eine Strasse mit zwei durchgezogenen Linien dann zusätzlich auf zB 100Km/h oder sogar weniger begrenzt.

Man könnte nun fragen worin der Sinn liegt, wo doch Aufgrund der Strasse bei einer durchgezogenen Linie bereits ein Tempolimit von 100Km/h gelten würde. Die Antwort liegt im Schwerlastbereich, deshalb wissen auch die meisten Autofahrer überhaupt Nichts über den Sinn der zwei durchgezogenen Linien. LKW ab 7,5t zulässiges Gesamtgewicht dürfen auf Strassen ausserhalb geschlossener Ortschaften nur 60Km/h fahren. Bei baulich getrennten Fahrtrichtungen dürfen sie 80Km/h fahren. Wo es vertretbar ist werden den schweren LKWs durch die zweite durchgezogene Linie erlaubt schneller zu fahren, dadurch lassen sich weniger Autofahrer zu riskanten Überholmanöver verleiten (theoretisch).

Zwei durchgezogene Linien weisen eine bauliche Trennung der Fahrspuren aus,

Da muss ich Dir aber klar widersprechen.

Wie sollte denn eine aufgemalte Linie eine bauliche Trennung darstellen?

Eine bauliche Trennung ist ein Grünstreifen, eine Mauer oder eine Leitplanke, also alles was ein Befahren unmöglich macht oder dieses zumindest im herkömmlichen Sinne physikalisch erschwert. Eine Linie [auch doppelt] ist KEINE bauliche Trennung.

die sind also nicht zur besseren Erkennung oder um auszuweisen dass man da erst recht nicht drüber fahren darf.

Doch, das ist der einzige Zweck. Siehe http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat295.htm">StVO zu Zeichen 295

Wenn Du andere Quellen hast dann verlinke die bitte.

LKW ab 7,5t zulässiges Gesamtgewicht dürfen auf Strassen ausserhalb geschlossener Ortschaften nur 60Km/h fahren. Bei baulich getrennten Fahrtrichtungen dürfen sie 80Km/h fahren.

Stimmt nicht.

Nur dann wenn außerorts die Richtungsfahrbahnen auch tatsächlich baulich getrennt sind, es zwei Fahrstreifen pro Richtung gibt und die Straße mit Zeichen 331.1 als Kraftfahrstraße gekennzeichnet ist darf ein LKW mit mehr als 7,5to 80km/h fahren.

@Crack

Deshalb hab ich mit angegeben dass sich da selbst die Gelehrten nicht ganz einigen können.

Wenn man aber nur logisch darüber nachdenkt gibt es keinen anderen Grund für zwei durchgezogene Linien, problematisch an der ganzen Sache ist die Verwendung des Wortlautes "baulich" worunter man ein Bauwerk wie Grünstreifen, Bordstein, Leitplanke oÄ erwartet.

Ich hab mich inzwischen damit abgefunden dass Leute nicht nachdenken und planlos weitergeben was naheliegend erscheint. Wegen mir glaubst Du weiterhin dass praktisch Sinnlos Linien auf die Strassen gemalt werden, ich gehe meinem Glauben nach dass dies eine bauliche Trennung (wie sich nach intensiveren Nachforschungen meist doch rausstellte) darstellt.

@machhehniker

problematisch an der ganzen Sache ist die Verwendung des Wortlautes "baulich" worunter man ein Bauwerk wie Grünstreifen, Bordstein, Leitplanke oÄ erwartet.

Was ist am Begriff baulich problematisch? Allein der Begriff sagt doch schon aus das es sich hier um eine bauliche Maßnahme handeln muss die sich in ihrer Struktur von der normalen Straße abgrenzt. Dazu zählt sicher eine Leitplanke, eine Betonmauer und auch ein Grünstreifen, aber keine aufgemalte Linie.

Dazu aus dem oben verlinkten Urteil:

Die Geschwindigkeitsregelung des § 3 Abs. 3 Nr. 2 c Satz 1 und 3 StVO gilt nicht für Fahrzeuge des Schwerlastverkehrs. § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 StVO lässt eine höhere Geschwindigkeit als 60 km/h für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t außerorts nur auf solchen Kraftfahrstraßen zu, deren Richtungsfahrbahnen durch Mittelstreifen oder ähnliche bauliche Einrichtungen getrennt sind. Eine lediglich mit einer durchgezogenen Doppellinie (Zeichen 295) gekennzeichnete Trennung der Richtungsfahrbahnen reicht nicht aus.

Eine bauliche Trennung zwischen den Richtungsfahrbahnen ist nach den amtsgerichtlichen Feststellungen nicht vorhanden. Bei der Trennung muss es sich um ein physikalisches Hindernis handeln, das ein Überfahren der Begrenzung und somit das Hineingeraten in den Gegenverkehr erschwert. Hierunter fallen etwa Aufmauerungen, Leitplanken, Trenninseln oder abgegrenzte Gleiskörper.

Wie die Gleichstellung des Begriffs Mittelstreifen mit dem der baulichen Trennung aber ergibt, muss der Streifen sich deutlich von der Fahrbahn abheben, so dass das Überfahren der Fahrbahnbegrenzung erschwert wird. Dies ist etwa bei Grün- oder Kiesstreifen der Fall. Fahrbahnmarkierungen, auch in Form einer Doppellinie, reichen für sich genommen zur Gestaltung eines Mittelstreifens im Sinne des § 18 Abs. 5 StVO nicht aus (vgl. Hentschel a.a.O., Bouska, DAR 1989, 164). Denn sie verhindern nicht hinreichend, dass der Kraftfahrer in den Gegenverkehr gerät

Ich hab mich inzwischen damit abgefunden dass Leute nicht nachdenken und planlos weitergeben was naheliegend erscheint.

Das habe ich ja nun wohl ausreichend und auch nachprüfbar nachgewiesen.

ich gehe meinem Glauben nach dass dies eine bauliche Trennung (wie sich nach intensiveren Nachforschungen meist doch rausstellte) darstellt.

Dann teile mir doch bitte die Ergebnisse Deiner intensiven Nachforschungen mit damit ich sie nachlesen kann, möglicherweise habe ich ja etwas übersehen, nicht bedacht oder falsch ausgelegt.

Sollte ich aber Recht behalten dann kann ich Dir nur empfehlen Dein Fahrverhalten an das neu gewonnene Wissen anzupassen, denn auch wer unter falschen Voraussetzungen zu schnell fährt begeht eine Ordnungswidrigkeit die geahndet wird.

@Crack

Du scheinst ja wirklich sehr viel Zeit zu haben! Baulich getrennt bedeutet nicht dass Etwas zwischen den Fahrtrichtungen hingebaut sein muss, es bedeutet dass die jeweiligen Fahrspuren eigene Strassen sind die an zwei Seiten um einen Felsen verlaufen, an beiden Seiten eines Flussverlaufes sind oder, oder noch einige Beispiele bis hin dazu dass sie direkt aneinander gebaut sind. Baulich getrennt bezieht sich nicht darauf was zwischen den Fahrtrichtungen ist sondern weist aus dass die Fahrtrichtungen voneinander getrennt gebaut sind. Und wenn da nur 10cm zwischen den Begrenzungslinien liegen sind die Fahrtrichtungen baulich getrennt.

Diese obrige Verlinkung hast Du aber offensichtlich nicht wirklich gelesen. Darin wird zugegeben dass diese Strasse für Fahrzeuge unter 3,5t zGG als baulich getrennt gesehen wird (Aufgrund der angegebenen zulässigen Höchstgeschwindigkeit betr Fahrzeuge) aber nicht für LKW, auch Gerichte irren sich. In dem Fall besitzt es sogar die Unverschämtheit sich selbst zu widersprechen.

Du glaubst doch wohl nicht im Ernst dass ich meine Unterlagen zusammensuche und einscanne oder Dir Einblicke in meinem e-Mail-Verkehr gewähre. Es gibt auch Menschen die einer ordentlichen Arbeit nachgehen und nicht die Zeit dazu haben. Dir scheint es ja Freude zu bereiten sich durchs Internet zu lesen, vielleicht solltest Du nur anders suchen.

@machhehniker

Du glaubst doch wohl nicht im Ernst dass ich meine Unterlagen zusammensuche und einscanne oder Dir Einblicke in meinem e-Mail-Verkehr gewähre

ab er nur so könntest du deine "Meinung" beweisen, denn @ Crack hat Recht!

. Es gibt auch Menschen die einer ordentlichen Arbeit nachgehen

soll heißen, Crack hat keine ordentliche Arbeit?

schade, dass du jetzt persönlich wirst, bin eigentlich was anderes von dir gewöhnt:-(

@Crack

Nun, bauliche Trennung kann man die Doppellinie bei Zeichen 295 nicht nennen.

In der Regel ist die nur dort anzuordnen wo mehr als ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung vorhanden ist.

@machhehniker

Baulich getrennt bedeutet nicht dass Etwas zwischen den Fahrtrichtungen hingebaut sein muss

Aber sicher ist das so, und wenn Du meine Antwort und die Kommentare gelesen hättest dann wäre das auch verständlich geworden.

Baulich getrennt bezieht sich nicht darauf was zwischen den Fahrtrichtungen ist sondern weist aus dass die Fahrtrichtungen voneinander getrennt gebaut sind.

Sorry, aber das klingt schon etwas wirr.

Und wenn da nur 10cm zwischen den Begrenzungslinien liegen sind die Fahrtrichtungen baulich getrennt.

Richtig, dann aber etwas Bauliches und keine Linie - denn das ist kein Bauwerk.

Du glaubst doch wohl nicht im Ernst dass ich meine Unterlagen zusammensuche und einscanne oder Dir Einblicke in meinem e-Mail-Verkehr gewähre.

Abgesehen davon das man sowas anonym machen könnte liegt mir nichts daran, denn mir erscheinen seriöse Quellen glaubhafter.

Dir scheint es ja Freude zu bereiten sich durchs Internet zu lesen, vielleicht solltest Du nur anders suchen.

Das muss ich nicht, denn ich denke schon das ich meine Ausführungen ausreichend belegt habe so das sie nachvollziehbar sind.

Du hast Dich hier in etwas verrannt und liegst mit Deiner Meinung voll daneben, leider bist Du nicht gewillt das einzusehen.

@ginatilan

Das hast Du falsch verstanden, ich wollte nicht behaupten dass crack keiner ordentlichen Arbeit nachgeht. Ich finde es lediglich merkwürdig wieviel Zeit er für Suchen im Internet aufbringen kann. Möglicherweise mach ich da was falsch, ich würde Tage verbrauchen um im Netz irgendwelche betreffenden Gesetze oder Urteile zu finden (deshalb überlasse ich das bei Gebrauch auch der jungen Generation). Lieber sind mir aber Aussagen von Verkehrsrechtreferendaren hinter denen auch ein richtiger Name steht worauf man sich ggf berufen kann.

@Crack

Wenn Du mich wirklich überzeugen willst müsstest Du die ursprüngliche Frage beantworten, nähmlich warum es doppelt durchgezogene Mittellinien überhaupt gibt. Eine bessere Erkennbarkeit ist gleicher Schwachsinn wie Demi Moore in "Eine Frage der Ehre": EINSPRUCH - Abgewiesen - Euer Ehren, ich erhebe ernergischen Einspruch - ach sooo, wenn das ein energischer Einspruch ist, ist es was Anderes. Eine durchgezogene Linie darf nicht überfahren werden, was ist dann bei zwei Linien, dürfen die dann energisch nicht überfahren werden?

Das Gericht aus Deinem Link hat sogar ausgeführt dass Kraftfahrzeuge unter 3,5t auf dieser Strasse schneller als 100Km/h fahren dürfen. Da es keine Autobahn war, keine als Autobahn ausgebaute Kraftfahrstrasse und da sie insgesamt nur 3 Fahrstreifen hatte auch die Ausnahmeregelung betr der min 2 Fahrstreifen pro Fahrtrichtung wegfiel, denk mal scharf nach was die Strasse sonst noch dazu macht dass man auf ihr schneller als 100Km/h fahren darf.

@Eichbaum1963

Jetzt enttäuscht Du mich auch noch. Du kennst Dich gewöhnlich ziemlich gut aus, so dass ich erwartet hätte dass wenigstens Du weisst wozu es die durchgezogene Doppellinie gibt.

Es wird verdammt oft missverstanden, bauliche Trennung bedeutet nicht ein Bau dazwischen, sondern jeweils ein eigener Bau. Im Fall der Fahrspuren bedeutet es dass die jeweiligen Fahrtrichtungen aus einer eigenen Strasse bestehen, bei einer Doppellinie grenzen sie einfach nur aneinander.

Oder hast Du eine sinnvolle Erklärung warum es Strassen mit einer durchgezogenen Mittellinie gibt und Strassen mit 2 durchgezogenen Mittellinien und einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 100Km/h wenn doch Beides das Gleiche sind, nur das Eine viel aufwendiger gestaltet ist.

@machhehniker

Wenn Du mich wirklich überzeugen willst müsstest Du die ursprüngliche Frage beantworten, nähmlich warum es doppelt durchgezogene Mittellinien überhaupt gibt.

Das habe ich doch unmissverständlich getan:

Die doppelte Ausführung der durchgezogenen Linie dient nur der besseren Erkennung, sie markiert praktisch eine besondere Gefahrensituation.

Eine andere Erklärung wirst Du weder im Internet finden noch von Deinen Fahrlehrer und Referendaren bekommen. Ich schlage vor Du fragst sie bevor Du meine Antwort als Schwachsinn abstempelst. Das ist sicher nicht die Art wie man diskutieren sollte wenn man selbst keine Antwort bieten kann.

@Crack

Das hab ich doch schon und nach logischem Nachdenken sowie einigen Rechergen gelangten wir immer zu der Überzeugung dass es sich dabei nicht um eine Doppellinie handelt, sondern die jeweils Linke den Rand der gebauten Strasse ausweist. Eine Strasse ist bis dahin gebaut, Eine in entgegengesetzter Fahrtrichtung bis zu ihrer linken Linie. Auch wenn sie aneinander grenzen sind die baulich getrennt anzusehen.

Wie bereits gesagt entsteht der Eindruck als müsste ein Bau dazwischen liegen aber das ist nicht gemeint, gemeint ist dass die Strassen beider Richtungen eigene Bauwerke sind. Ähnlich wie ein Doppelhaus auch zusammen gebaut wird aber jeweils ein eigenes Haus ist.

Du hast also keine schlüssige Erklärung für zwei durchgezogene Mittellinien. Ich mein wenn man Eine nicht erkennt wird die Zweite wohl kaum den Durchbruch im Erkennen geben und grade bei zwei Linien ist die Gefahrensituation eher weniger gegeben als an Stellen an denen nur Eine ist.

@machhehniker

Sieht zumindest das OLG Düsseldorf wohl ein bisschen anders:^^

Die Geschwindigkeitsregelung des § 3 Abs. 3 Nr. 2 c Satz 1 und 3 StVO gilt nicht für Fahrzeuge des Schwerlastverkehrs. § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 StVO lässt eine höhere Geschwindigkeit als 60 km/h für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t außerorts nur auf solchen Kraftfahrstraßen zu, deren Richtungsfahrbahnen durch Mittelstreifen oder ähnliche bauliche Einrichtungen getrennt sind. Eine lediglich mit einer durchgezogenen Doppellinie (Zeichen 295) gekennzeichnete Trennung der Richtungsfahrbahnen reicht nicht aus.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Fahrstreifenbegrenzungen_Leitlinien_Fahrbahnbegrenzungslinien.php

Ebenso schreibt § 3 StVO, Abs. 3c:

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Ergo gilt die doppelte Fahrstreifenbegrenzung nicht als bauliche Trennung, denn sonst wäre die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 395) ja nicht extra erwähnt worden. ;)

Einfache Fahrbahnmarkierungen können schließlich auch kein "Bau" sein, allenfalls ein Grünstreifen bzw. Leitplanken (auch die aus Beton) sind dies. Das unterscheidet übrigens auch das OLG Düsseldorf.

Ergo ist mein Kommentar schon richtig.^^

Dass, wenn 2 Fahrspuren je Fahrtrichtung vorhanden sind und diese mit Leitlinie oder auch doppelter Fahrstreifenbegrenzung getrennt sind, für Fahrzeuge bis 3,5 t ohne angeordnetes Tempolimit allein die Richtgeschwindigkeit gilt, steht außer Frage ;)

@Eichbaum1963

Das ist ja das Problem, dass im Gesetz nirgendwo eindeutig steht wie der Bereich zwischen den Fahrtrichtungen gestaltet zu sein hat. So hab ich in Cracks Link, in welchem der LKW-Fahrer letztendlich doch nicht der Geschwindigkeitsübertretung belangt wurde, gelesen dass eben auch der kleine Streifen zwischen den Linien als bauliche Trennung angesehen werden kann. Scheinbar wollen oftmals auch Gerichte diese Umstände nur für Kraftfahrzeuge bis 3,5t gelten lassen, nicht aber für LKW über 7,5t.

Die Frage bleibt weiterhin, wozu gibt es sonst zwei durchgezogene Linien wenn sie nichts Anderes bedeuten wie nur Eine? Zumal zwei Linien gewöhnlich eher auf Strassen sind die gut ausgebaut und breit sind, also kaum an besonders gefährlichen Stellen.

Man überlegt wenigstens die zulässige Höchstgeschwindigkeit für den Schwerverkehr ausserorts auf 80Km/h anzuheben. Damit wären dann die zwei durchgezogenen Linien endlich überflüssig, riskante Überholmanöver weil ein LKW mit 60Km/h herumzottelt würden zurückgehen und man bräuchte sich nicht mehr zu streiten wozu es diese Linierung gibt.

@machhehniker

Also erstens steht es doch im Gesetz unter § 3, Abs. 3, Punkt 2c und der ergänzende Text dort gilt eben nur für Punkt 2c - denn nur unter diesem Punkt steht der ja auch - ergo kann er gar nicht für alle anderen Punkte gelten.

Zweitens wird dort schon zwischen Mittelstreifen bzw. baulicher Einrichtung und Fahrstreifenbegrenzung/Leitlinien unterschieden!

Drittens steht auch unter besagtem Urteil, das ein Mittelstreifen bzw. eine bauliche Einrichtung das Überfahren erschweren muss - selbst wenn es keine konkrete Vorgaben gibt, wie ein Mittelstreifen/bauliche Einrichtung auszusehen hat, sagt einem das doch der gMV. ;) Ok, dem Lkw-Fahrer wurde zwar nur noch ein Verbotsirrtum unterstellt, dass er aber nicht belangt wurde, steht dort gar nicht - die Sache wurde nämlich wieder an das AG verwiesen!

Viertens spielt das doch keine große Rolle, denn die doppelte Fahrstreifenbegrenzung dient in der Tat meist nur dort als Warnung bzw. zur besseren Erkennbarkeit, wo mehr als ein Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung vorhanden ist - nicht das einer evtl. denkt, es gäbe evtl. noch eine 3. Spur.^^

Sind mindestens 2 Fahrstreifen je Fahrtrichtung vorhanden, gilt die Beschränkung auf 100 km/h für Fahrzeuge bis 3,5 t. nicht mehr. Da spielt es also gar keine Geige, ob einfache, doppelte Fahrstreifenbegrenzung oder sogar nur Leitlinie.

Fazit: die doppelte Fahrstreifenbegrenzung dient in der Tat nur der besseren Erkennbarkeit/Warnung.

Wenn du also meinen solltest, dass allein schon eine doppelte Fahrstreifenbegrenzung außerorts die Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Straße mit nur einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung aufhebt, liegste falsch, denn dem steht die Aussage unter Punkt 2c entgegen. ;)

Achja: dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge über 7,5 t außerorts auf 60 km/h beschränkt ist, halte ich auch für absolut sinnfrei - ist eher sogar eine Verkehrsgefährdung.

Hallo MiaPantoufle

2 nebeneinanderliegende durchgezogene Linien bedeuten, wie auch eine durchgezogene Linie, ein Überfahrverbot.

Solche Linien gehen dann meistens in eine durchgezogene und daneben eine unterbrochene Linie über. Da kann man dann in einer Fahrtrichtung diese Linien überfahren und in der anderen Fahrtrichtung dürfen diese Linien nicht überfahren werden.

Straßen mit doppelte Sperrlinie gehen dann auch meistens in eine vierspurige Straße über

Gruß HobbyTfz

Du darfst von beiden Seiten keinen spurwechsel durchführen.. glaubsch

Aha. Und bei nur einer Linie dürfte man dann wohl fahren?

@Crack

Haha ja von der einen Seite dann xD

@Sumbiknows

Und von welcher? :D

@Sakralot921

Natürlich von der, auf der die zweite Linie fehlt ;-)

@Funship

Haha ja von der einen Seite dann

Dein Silvesterabend war wohl doch etwas heftiger...?

Man darf weder eine einfache, noch eine doppelte durchgezogene Linie überfahren, das gilt natürlich beidseitig.