Was beachten für Kleingewerbe für Elektro Maschinen Verleih?
Ich repariere mir als Hobby defekte Abbruch, Bohrhämmer, Kreissägen usw.
Ich überlege ob ich die Maschinen verleihe um neben meiner Arbeit ein bisschen dazu zu verdienen, damit sie nicht nur rumstehen. Nun meine Fragen:
1. Was gibt es speziell zu beachten für Verleih Vermietung von Maschinen?
2. Ich denke mal ich muss Sie als ortsveränderliche Geräte abnehmen lassen damit ich einen offiziellen Nachweis habe das die Geräte elektrisch einwandfrei sind?
3. Muss ich eine Versicherung abschließen speziell wenn jemand die Geräte leiht und es sollte etwas passieren?
4. Wer haftet, wenn doch mal ein defekt vorliegt und jemand zu Schaden kommt immerhin sind es elektrische Geräte, weil erstmal kommt man ja auf mich zu wenn was passiert.
5. Wenn ich Sie repariere und dann offiziell DGUV abnehmen lasse reicht das aus oder komme ich bei einem Unfall in Teufels Küche?
6. Ab wann hätte ich Steuer ausgaben?
Kenne das mit Umsatzsteuer bis 17.500€ und Einkommenssteuer ab rund 8.000€. (Ausgaben - Einnahmen)
7. Gibt es bis auf die Anmeldung und Steuererklärung noch Ausgaben für Kleingewerbe?
1 Antwort
Kann dir natürlich keine Rechtsberatung geben, aber hier mal meine Ansicht.
1. Würd mir wenigstens einen Standard-Miet-/Leihvertrag aus dem Netz ziehen und diesen dann mit meinen Daten füllen.
2. Dazu kann ich nichts sagen.
3. Es gibt Produkt-/Geschäftshaftpflichtversicherung. Bei deiner Ausübung kann das Sinn machen.
4. Ohne ein Anwalt zu sein, würde ich sagen, dass man, zumindest rechtlich, erstmal auf dich zu gehen würde, wenn etwas passiert und du durch deine Reparatur verändert hast bzw. die Schutzwirkung erloschen ist.
5. Wenn ich Sie repariere und dann offiziell DGUV abnehmen lasse
reicht das aus oder komme ich bei einem Unfall in Teufels Küche?
6.Kenne das auch so ähnlich
7. Je nachdem wie umfangreich es wird, könnte ein Steuerberater noch Sinn machen. Ansonsten kostet erstmal nur die Gewerbeanmeldung ich das richtig in Erinnerung hab.