Was angeben, wenn bei der Betriebsaufgabe kein Anlagevermögen etc. mehr vorhanden ist?
Ich beschäftige mich gerade intensive mit der Betriebsaufgabe einer Unternehmung von nicht all zu großem Umfang.
Aufgabegewinn etc. ist mir alles schon bekannt. Auch durch gute Antworten hier bei GF.
Aber was gibt man an, wenn zum Aufgabestichtag (Gewerbeabmeldung) kein Anlagevermögen, keine Forderungen, keine Verbindlichkeiten und keine Kassen- oder Bankbestände mehr vorhanden sind? Und dann auch noch gefragt: WO gibt man einen Aufgabegewinn/-verlust an?
Die paar Dinge aus dem Anlagevermögen wurden schon vor dem Tag der Betriebsaufgabe verkauft und das ist in der EÜR erfasst. Forderungen und Verbindlichkeiten sind erldigt und existieren nicht mehr. Bankkonto ist ebenfalls zum Abmeldetag aufgelöst und der Kassenbestand ist 0,00. Selbst die Kosten für die Gewerbeabmeldung sind schon über die Kasse erfasst worden, da diese vordatiert vorgenommen wurde. Alles was im Büro noch "rumsteht" ist GWG und bereits mit Anschaffung abgeschrieben.
2 Antworten
Du musst eine AufgabeBILANZ erstellen, keine Einnahmenüberschußrechnung.
Alle Forderungen und Verbindlichkeiten, auch nach Betriebsaufgabe sind zu erfassen.
Der laufende Gewinn ist z.B. Gewerbesteuerpflichtig, der Aufgabegewinn nicht.
Wernn keine Gewerbesteuer wegen Unterschreitung des Freibetrages von 24500 Euro entsteht, ist es eigentlich egal.
Auch die GWGs zählen.
Das etwas abgeschrieben ist, spielt keine Rolle.
Der WERT, den alle Dinge und Werte der Firma zum Aufgabezeitpunkt haben, gegenüber dem Buchwert (also auch Null) ist der zu versteuernde Aufgabegewinn.
Ein GwG, das 100 Euro gekostet hat, voll abgeschrieben ist, aber einen Restwert von 10 Euro hat, verschafft Dir somit einen Gewinn von 10 Euro.
Ales was Du selber privat weiter nutzt musst Du in dieser Form versteuern, wie bei einer Sachentnahme
Vielen Dank für die Ausführliche Antwort. Jetzt hat's geklingelt.
Wenn ich noch mal eine Frage "nachlegen" dürfte:
Davon ausgegangen, ich hätte nur noch vier Dinge im Anlagevermögen, die auch keinen großen (Zeit-)Werte darstellen, und ich verkaufe diese jetzt noch vor Betriebsaufgabe... darf man das, oder wird das FA dann "misstrauisch" oder sowas in der Art? Wie gesagt, es geht hier nicht mehr um große Beträge. Keine Autos, Computeranlagen etc.
Verstehe ich das richtig? Ich muss auch den ganzen Kleinkram mit aufführen? Im schlimmsten Falle die drei Kugelschreiber, die ich dann "privat" weiternutze? Oder ein Beschriftungsgerät , dass ich mal für 10 Euro in einer Sonderaktion erworben habe? Oh mein Gott!
Musst du denn was angeben, was es nicht gibt? Übrigens, das Finanzamt anrufen kann man immer. Die helfen gern. Ich wäre dir dankbar, wenn du kurz schreibst, wie du das Problem gelöst hast. Danke!