Warum zahlt man für andere eigentlich Heizkosten?

13 Antworten

Entsprechend der Heizkostenverordnung, können die Heizkosten zu 30 bis max. 50 Prozent entsprechend der Wohnfläche umgelegt werden. Diese Verordnung, die den Rahmen vorgibt, ist schon mal der erste Grund. Ihr könnt allenfalls mit dem Vermieter reden, dass er den Prozentsatz auf 30 künftig herabsetzt, sofern dass die Mietverträge ohne weiteres zulassen.

Zweiter Grund: Du heizt nicht, weil andere für Dich das Haus warm halten. Nicht Ihr zahlt für den Typen mit, sondern vor allem er mit seinem Verbrauch für Euch.

Dritter Grund: Überleg Dir mal, wie so eine Heizungsanlage funktioniert. Das warme Heizungswasser wird nicht in Eure Heizkörper gebeamt, sondern fließt durch Leitungen. Diese Leitungen verlaufen durch das ganze Haus und sind mehr oder weniger gut isoliert. In jedem Fall geben die Leitungen immer Wärme ab, die die angrenzenden Wohnungen mitheizen, ob man will oder nicht. Es geht auch Wärme im Heizungskeller verloren, die auch bezahlt werden muss. Auch sonstige Allgemeinräume, auch wenn sie keinen Heizkörper haben, werden durch die warmen Wohnungen oder durch die Wärme, die rund um die Heizzentrale entsteht, miterwärmt.

Vierter Grund: Schließlich gibt es Leute, die absichtlich nie einen Heizkörper aufdrehen, weil ihre Wohnung so schön zwischen anderen Wohnungen liegt, dass deren Wärme und ein Pullover ausreichen, um sich selbst warm zu halten. Auf der anderen Seite, also in den beheizten Wohnungen, spürt man dann immer kalte Wände an den Seiten, wo unbeheizte Wohnungen angrenzen.

Um da einen Ausgleich zu schaffen, wurde die HKV entsprechend abgefasst.

Es ist völlig normal, dass nicht zu 100% nach Verbrauch abgerechnet wird. Das ist laut Heizkostenverordnung so gewollt. Grund ist, dass in manchen Wohnungen viel geheizt werden muss, während sich andere Wohnungen durch die Wände und Decken von anderen Wohnungen mit aufheizen. Durch die Aufteilung würd das fair verteilt.

In deiner Abrechnung scheint aber unabhängig davon irgend etwas nicht zu stimmen. Denn der eine Teil darf nicht nach Anzahl der Wohnungen verteilt werden, sondern muss nach dem Verhältnis der Wohnflächen gerechnet werden.

Und des weiteren schreibt die Heizkostenverordnung vor, in welchen konkreten Fällen zwingend nach dem Verhältnis 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten abgerechnet werden muss. Nur wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, kann zu 50/50 gerechnet werden. Das ollte mal überprüft werden.

In so einem Haus habe ich auch mal gewohnt. Das Problem mit den Verdunstungsröhrchen ist, daß sie auch Flüssigkeit abgeben wenn überhaupt nicht geheizt wird. Der Dachgeschosswohnung würde im Sommer gegenüger dem EG ein viel zu hoher Verbrauch unterstellt. Durch mehr oder weniger schlechte Isolierung heizt man für die Nachbarn mit y bzw. die heizen für einen.

Und es geht aber noch schlimmer. In dem Haus gab es nur einen einzigen Wasserzähler. Der Verbrauch wurde auf die Wohnfläche umgerechnet. Da hat ein junges kinderloses Pärchen genauso viel bezahlt wie die greise Witwe die nur einmal die Woche gebadet hat, als auch die kurdische Großfamilie, die mit 9 Kindern in 3 Zimmern hauste und bei denen die Waschmaschine 20h am Tag lief.

Das Problem ist: Für Bestand ist so was erlaubt und der Vermieter kann frei wählen ob er nach der einen oder anderen Methode abrechnet. Und mit der Hausverwaltung war nicht zu reden, sondern da gabs schon Streit über die im Vertrag festgehaltene, die in der Abrechnung zu Grunde gelegte und dann letztendlich tatsächliche Größe der Wohnfläche.

Wenn es dich zu sehr stört, zieh aus und achte bei der nächsten Wohnung auf eine Gas-Etagenheizung und eigene Zähler.

Bei einer Nachzahlung von 2000,- für Heizkosten könnte aber auch eine arglistige Täuschung seitens des Vermieters vorlegen der die Abschläge bewusst viel zu niedrig ansetzt.

Bei sowas helfen Mietervereine, Rechtsschutzversicherungen und Anwälte

Entweder der Vermieter geht nach den Heizzählern oder es wird nach qm Wohnfläche berechnet. Das sind die, meines Wissens nach, beiden zulässigen Methoden.

Dann schau Dir mal die Heizkostenverordnung genau an. Das geht, denn es sind nur ein paar Paragraphen.

Die Heizeinheitenzähler geben nur darüber Aufschluss, wieviel Wärmeenergie rechnerisch an den einzelnen Heizkörpern abgegeben wurden. Diese Energiemenge ist aber nur ein Teil des gesamten Umsatzes, da durch den Betrieb des Heizkessels nur ein Bruchteil der eingesetzten Brennstoff - Energie auch tatsächlich in den Heizkörpern ankommt.

Alleine der Energiewandlungsprozess von Brennstoff-Energie zur Energieanreicherung im Wasserkreislauf erfolgt nur in einem gewissen Wirkungsgrad von z.B. fiktiv 50 - 75% . Der Rest der Einsatzenergie geht schon über den Kamin und Abstrahlung am Kessel und den Rohrleitungen an unerwünschte Stellen ausserhalb der einzelnen Wohnungen.

Würde nun jeder Mieter zu 100% nur für die gemesseen Energieeinheiten an den Heizkörpern zahlen, hätte der Vermieter ein Deckungsdefizit von etwa 25 bis 50 % an den Brennstoffkosten selbst zu tragen.

Weitere Faktoren sind Absorbtionsprozesse eingesetzter Energie in die Materie der Bausubstanz und thermodynamische Effekte wie Wärmedurchgang + Wärmeabstrahlung durch die Gebäudesubstanz , und Konvektion + Kamineffekte .

Warme Luft steigt nach oben und damit hätten die Mieter im Erdgeschoss bei identischer Wohnungsgeometrie bei kalter Aussenluft deutlich mehr zu heizen , als die jeweiligen Oberlieger bei gleicher Wohnraumtemperatur von z.B. 20 Grad.

Da die Berücksichtigung all dieser Faktoren eine sehr komplexe Berechnung erfordern würde, hat der Gesetzgeber in Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachleuten für Zentralheizungen ein paar vereinfachte Berechnungswege in einem Mix aus individueller Verbrauchserfassung, Wohnraumgrösse und tatsächlichen Erzeugungskosten ausgearbeitet und zugelassen.

Dazu zählen u.A. die Optionen 50 / 50 oder 75 / 25 im Verhältnis der gemessenen Heizeinheiten zu Wohnungsgrösse anteilig an der gesamten Wohnraumfläche.

In einem Mehrparteien - Mietshaus kann der Vermieter zur Feinanpassung zudem den monetären Wert eines " Heizstrichs " je nach Lage der Wohnung und Art des Raumes noch leicht variabel gestalten, um z.B. Mieter im Erdgeschoss gegenüber Mietern in Mittel - oder Obergeschossen nicht unnötig wegen der Thermodynamik zu benachteiligen.