Warum wird meine Provision mit 60% versteuert?

5 Antworten

Provisionen, Weihnachtsgeld und andere Einmalzahlungen werden über die Jahressteuertabelle versteuert. D.h. hier ist ein höherer Steuerabzug als bei dem laufenden Bezügen wie Gehalt/Lohn etc. Gleiches gilt für die Sozialversicherung, hier ist es eine Sonderzahlung und daher ebenfalls mit mehr Abzügen belastet.


Trotzdem wird die Einmal- u. Sonderzahlung quasi in dem einen Monat besser behandelt. Wenn Sie beispielsweise ein Gehalt von 2.000 € haben und im November 2.000 € Gehalt + Weihnachtsgeld 2.000 € also 4.000 € bekommen ist der Steuerabzug gesamt niedriger, als wenn Sie ein Gehalt von 4.000 € bekommen würden. Man muss hier immer die Progression beachten.

Provisionen unterliegen bei "Zahlenden", in dem Fall beim Arbeitgeber, "K E I N E R" Besteuerung!!! Die Provisionen müssen Sie bei IHRER Steuererklärung separat versteuern. Erst dann fallen, falls überhaupt, Steuern an.

Es kann sich dabei nur um eine Stornorücklage oder sowas handeln. Evtl. um eine Prorata-Zahlung. Das wird gemacht, wenn der Kunde ebenfalls per Rate den gekauften Artikel bezahlt.

Ich würde das im Gehalt oder Lohnbüro klären. Steuern können es auf jedenfall nicht sein.

der abzug zu deiner proivision liegt deshab so hoch, weil sie steuer- und sozielaversicherungspflichtig ist! daher kann der abzug schon bei ca. 50% prozent liegen... ohne zahlen natürlich auch ein bisserl schwer zu berechnen! aber es werden eben nicht nur steuern sondern auch die beiträge zu den sozialversicherungen einbehalten (kranken-, arbeitslosen, renten- und pflegeversicherung)!

das sollte man bei der berechung neben der steuerlichen belastungen ebenfalls beachten!

oder wurde sie ggf. nach steuerklasse 6 abgerechnet?

lg

Gehalt ist auch steuer- und sozialversicherungspflichtig!

Die Frage kann dir das Gehaltsbüro in jedem Fall erläutern.

Möglicherweise ist da so was wie ein Einbehalt dabei, falls Reklamationen kommen. Bei den Versicherungen gibt es auch einen Einbehalt für eventuelle Stornos.

Im übrigen sollte das im Arbeitsvertrag geregelt sein.

Im Arbeitsvertrag ist nicht der lohnsteuerabzug geregelt.

Der Spitzensteuersatz in Deutschland beträgt derzeit 45%. Deine Provision kann also unmöglich mit 60% versteuert werden. Sieh doch noch mal in deinen Arbeitsvertrag. Dort ist bestimmt festgelegt, wie die Provisionen ausgezahlt werden (u. U. in mehreren Raten?).

FALSCH! Sie sprechen hier den Steuersatz der EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG an, nicht aber den Lohnsteuerabzug!