Warum wird in der Einkommenssteuererklärung 2016 in der Anlage AV nach den Zahlen von 2015 gefragt?
Hallo, ich gebe über das ELSTER Programm für 2016 zum ersten Mal meine Einkommenssteuererklärung als Freiberufler ein, 2015 war ich noch Angestellte. Jetzt wundere ich mich, warum in der Anlage AV nach den Zahlen für 2015 gefragt wird und nicht für 2016: "Unmittelbare Begünstigung. Bitte füllen Sie die Zeilen 10 bis 18 aus, falls Sie für das Jahr 2016 unmittelbar begünstigt sind. Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2015." Meine Frage: Ist das ein Schreibfehler oder warum wird nach den Zahlen von 2015 gefragt? Und: Aus welchem Jahr soll ich die Zahlen in der "Anlage Vorsorgeaufwand" eintragen? Wie gesagt: Ich fülle die Einkommenssteuererklärung für 2016 aus. Herzlichen Dank!
3 Antworten
Weil für die Zulagenhhöhe und Förderfähigkeit zur Riesterrente immer das Vorjahreseinkommen relevant ist.
Und 2015 ist eben das Vorjahr zu 2016.
Du bist ürbigens über Frist für die Erklärung 2016 (31.05.2017), wenn du keine Fristverlängerung beantragt hast. Kalkuliere also Verspätungszuschläge ein.
In die Steuererklärung 2016 gehören ferner nur Dinge, die dir in 2016 abgeflossen sind, das umfasst die Vorsorgeaufwendungen.
Tipp: Steuerberater demnächst.
Danke für die Erklärung. Die Abgabefrist habe ich rechtzeitig verlängert ;-)
Anhand des Jahresbruttogehalts aus 2015 wird die Höhe Deiner Riesterzulage berechnet! Meine ich zumindest!
Man erhält die Zulage (hier 2016) u.a nur dann, wenn man im Vorjahr (hier 2015) den Mindesteigenbetrag geleistet hat (s. § 86 EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__86.html ). Daher ist das kein Schreibfehler und in diese Zeile sind die beitragspfl. Einnahmen iSd. Rentenversicherung einzutragen.
Ansonsten die aus 2016 bzw. die Zahlen, die auf deiner Bescheinigung stehen (da müsstest du eine bekommen habe).
Nein, man muss in 2016 den Mindestbetrag geleistet haben. Wie hoch der ist richtet sich nach den Einkünften von 2015. Man weiß also wieviel man bezahlen muss, weil das Einkommen des Vorjahres ja auch bekannt ist. Das ist der Sinn des ganzen.
Danke, das verstehe ich. Zum zweiten Teil meiner Frage: Aus welchem Jahr soll ich die Zahlen in der "Anlage Vorsorgeaufwand" eintragen?