Warum wird die Auszahlung einer privaten Altersvorsorge besteuert?

4 Antworten

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Wenn ich jetzt einfach jeden Monat den Betrag auf ein Tagesgeldkonto schiebe, wird nichts davon besteuert

Beiträge werden nicht vesteuert. Versteuert werden Erträge hieraus und zwar in beiden Fällen.

Da es sich bei Zinsen um Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG handelt, unterliegen diese der Kapitalertragssteuer nach § 32d EStG.

Für Kapitalerträge gibt es einen Freibetrag von 801,- € pro Jahr, sofern du einen Freistellungsauftrag zuteilst.

Bei den Zinsen die es für Tagesgeldkonten gibt (1% p.a. als angenommenes Maximum), müsstest du aber gut und gerne 80.000,- € im Jahr anlegen, damit sich das bemerkbar macht.

Wo also liegt der Nutzen einer privaten Altersvorsorge?

Die Erträge einer privaten Altersvorsorge sind höher als die eines Tagesgeldkontos und während der Laufzeit komplett steuerfrei.

Beispiel:

  • Du zahlst jeden Monat 100,- € ein und das 32 Jahre lang (bis 65).
  • Käme am Ende eine Rente von etwa 300,- € (oder mehr) raus.
  • 18% dieser 300,- € sind der Ertragsanteil = 54,- €.
  • Diese 54,- € sind mit deinem persönlichen Steuersatz einkommensteuerpflichtig.
  • Wenn du stattdessen kapitalisierst hast du etwa 100.000,- € am Start.
  • Davon sind 38.400,- € eigene Beiträge.
  • Ergo ist der Ertragsanteil 61.600,- €
  • Die Hälfte davon wäre steuerfrei, blieben 30.800,- € steuerpflichtiger Ertrag.

Stell das Tagesgeldkonto mal daneben, davon ausgehend, du machst nie irgendwelche Abhebungen.

  • Ausgehend von 1% p.a. stehen dir bei gleicher Einzahlung am Ende steuerbereinigt knapp 46.000,- € zur Verfügung.

Und nun schau mal was hiervon sinnvoller wäre.

Steuern sind immer nur ein Nebenaspekt der Geldanlage, niemals die Triebfeder. Entscheidend ist die Nettorendite nach Kosten, Steuern, Inflation.

Wenn nicht eine NOCH bessere Antwort kommt, sollte diese hier als hilfreichste ausgezeichnet werden.

Oh wow, das ist eine tolle und hilfreiche Antwort! Danke! Aber bei was für einer Variante sind so hohe Erträge drin?

@Ruebli

Das war ein Mittelwert einiger fondsgebundener Rentenversicherungen.

Nicht immer muss es aber eine Versicherungslösung sein für die Altersvorsorge.

Lass mal eine Bedarfsanalyse bei einem Maklerkollegen machen.

Nicht der Auszahlungbetrag ist steuerpflichtig, sondern der Ertragsanteil. Das ist die Differenz zwischen dem was eingezahlt wurde und was rauskommt (siehe Kapitalertragsteuer). Der Teil den du selber eingezahlt hast wird also nicht doppelt besteuert.

Das ist bei Verträgen die vor 2005 geschlossen wurden anders, die sind in der Auszahlung komplett steuerfrei (unter gewissen Voraussetzungen). Da hat der Staat gemerkt, dass ihm da ne Menge kohle durch die Lappen geht und das daher geändert.

Bei Wahl einer Einmalzahlung wird (wenn nach 31.12.2004 abgeschlossen) 50% des Ertrages (also des Unterschiedsbetrags zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der entrichteten Beiträge)
mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, wenn die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt und der Vertrag mindestens 12 Jahre lang Bestand hatte.
Es wird also nur der Ertrag besteuert, sprich der Gewinn den du erzielst. Bei einem Tagegeldkonto werden auch die Zinsen besteuert (sofern sie über dem Sparer-Pauschbetrag liegen)

Für ab dem 01.01.2012 abgeschlossene Verträge gilt die Vollendung des 62. Lebensjahres.

Toll, danke!

Die meisten Altersvorsorgemodelle arbeiten mit dem Geld und mehren es.

Diese Mehrung ist zusätzliches Einkommen, das noch nicht besteuert wurde.

Bei einem Tagesgeldkonto gibt es außer den Zinsen keine Mehrung / Rendite. Und die Zinsen sind selbstverständlich auch Einkommen und muss nach Abzug des Freibetrages versteuert werden.