Warum wird bei der Polizei alles wegen Geringfügigkeit eingestellt?

12 Antworten

Hi, die Polizei stellt das nicht ein. Dafür ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Wenn es Dir nicht recht ist, dass die Sache eingestellt wurde, hast Du immernoch die Möglichkeit dagegen vorzugehen und Beschwerde einzureichen. Evtl. müsstest Du Dich dazu mit Deinem Anwalt besprechen.

So schwerwiegend war es ja nicht , Anklage war Nötigung und : Vorsätzliche leichte KV

Hallo!

Wenn Strafverfahren eingestellt werden, liegt das entweder an der Staatsanwaltschaft oder am Gericht. Die Polizei schreibt lediglich ihre Anzeige und leitet sie an die Staatsanwaltschaft weiter. Die Polizei selbst ist nur ermittelnd tätig, sog. "Herrin des Verfahrens" ist die Staatsanwaltschaft. Sie entscheidet also über den weiteren Verfahrensgang und letztlich über die Klageerhebung Gericht.

Das heißt, die Staatsanwaltschaft kann auf die Klage auch verzichten, und zwar ohne die Polizei zu informieren oder um Erlaubnis zu fragen. Sollte das Verfahren bei Gericht landen, hat der Richter dieselbe Möglichkeit, da er in seiner Urteilsfindung völlig frei ist.

By the way: Die Polizei DARF ein Strafverfahren überhaupt nicht einstellen. Selbst dann nicht, wenn sie das gerne möchte.

Ja, die Staatsanwältin schrieb: Ich habe das verfahren aufgrund von .. wegen geringfügigkeit eingestellt.

@Carstenbarth

und es kommt / kam zu keiner Gerichtsverhandlung

Die Polizei stellt gar nichts ein, die hat nichts einzustellen, darf die nicht.

Wenn da jemand einstallt dann die Staatsanwaltschaft.

Und die macht das oft genug, weil sie nicht mehr hinterher kommt und keine Zeit oder Personal oder Kapazitäten mehr hat, um sich um - global gesehen - Pippifax zu kümmern.

Für Dich mag das jeweils ein harter Fall sein, aber glaub mir, es gibt genug härtere.

Ein Faustschlag ins Gesicht ist ganz sicher nicht geringfügig, jedenfalls nicht für das Opfer. Auf der Seite der Polizeiberatung fällt eine Verletzung durch Hand oder Faust unter "leichte Körperverletzung"  http://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/koerperverletzung.html Schau dich auf der Seite um, es gibt da auch Adressen für Opferhilfe. Der Weiße Ring wäre auch eine Anlaufstelle.

Gegen die Einstellung der Ermittlungen wegen "Gerinfügigkeit" kannst du übrigens auch Beschwerde einlegen. lg

In welchem Rahmen befanden sich deine Verletzungen? "nur" Nasenbluten oder leichte Prellungen? Oder Kieferbruch?

Womöglich gilt die Verletzung nur als leichte, wenn überhaupt, Körperverletzung und das Verfahren wurde diesbezüglich eingestellt.

Ich weis von einem Fall, wo ein Autofahrer einer Person über den Fuß fuhr und das Opfer eine Prellung davon trug. Der Fall kam ebenfalls nicht zu einer Verzeigung, da die Prellung nicht als Körperverletzung galt. (CH-Recht)

Nase hat am rechten Rand so ein bisschen geblutet und Wange war rechts rot.