Warum werden bei Ruhestörung eigentlich keine Strafen verhängt?

11 Antworten

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungsamt hat in den üblichen Ruhezeiten aber geschlossen,sodass sich die Polizei der Sache annimmt. In der zweiten Runde nehmen die hier wichtige Teile der Musikanlage mit, sodass Ruhe ist. Können sich die Eigentümer am nächsten Tag wieder abholen.

Eine offensichtlich unrichtige Behauptung als Grundlage für eine Frage zu nutzen ist nicht sinnvoll.

Eigentlich wird das so gemacht, das bei Wiederholung der Ruhestörung die Party zB abgesagt wird, ein Bußgeld verhängt wird und eventuell sogar die Anlage beschlagnahmt wird. 

Eine Verwarnung ist meist nur  beim Ersten Mal üblich.

wenn das bei dir Anders ist, solltest du diese Frage deiner Polizei oder deinem Ordnungsamt stellen. Das ist dann DEREN Entscheidung, die hier keiner nachvollziehen kann.

Ich habs in Köln erlebt, als Ordner bei einer Studentenfeier, da stand das Ordnungsamt mit Polizei auf der Matte, und dabei hieß es knallhart: "Wenn in 10 Minuten nicht deutlich leiser ist, beenden wir die Party und die Verantwortlichen zahlen eine deftige Ordnungsstrafe."

Und das ist in Köln absolut so üblich. Da geht das ruckzuck, und eine Ruhestörung ist erledigt. 

So ist es auch richtig.

Mir wurde nur mal von einem Bekannten erzählt, daß bei ihm die Polizei in einer Nacht vier mal angerückt ist und er trotzdem kein Bußgeld bezahlen musste.

Frage mich dann, wie sowas geht.

@Franz577

Ich finde es witzig, das du meinst ein Bußgeld würde automatisch zu einer Beendigung der Ruhestörung führen. Machst du diese Erfahrungen auch in deinem viel zitierten Straßenverkehr?

Du besitzt privatrechtliche Mittel um dich einer Ruhestörung zu erwehren auch für die Zukunft. Nutz sie.

@Soergel

Naja, es kommt auf die Höhe des Bußgeldes an.

Ich glaube, wer schon mal einen 4- oder gar 5-stelligen Betrag wegen Ruhestörung bezahlt hat, der wird sich gut überlegen, ob er sowas künftig nochmal macht.

@Franz577

Jetzt machst du dich wirklich lächerlich. Solche Beträge werden niemals bei einer einfachen Ruhestörung aufgerufen.

Ansonsten hätte ich ganz gerne mal den Gegenbeweis, dass einer Mutter wegen ihres schreiendem Kindes ein Bußgeld von 1000 Euro aufgedrängt wurde.

Ließ unsere Gesetze. Ein solcher Bescheid wäre schneller im Zuge der Verhältnismäßigkeit aufgehoben als man Bundesverwaltungsgericht sagen kann.

Ich kann nun hier wirklich nicht die Grundbezüge des Verwaltungsrechts erklären. Solltest du dir vielleicht mal ansehen, wenn du wirklich glaubst es würde ein Bußgeld im vier- oder fünfstelligen Bereich aufgerufen.

@Soergel

Also mit solchen Vergleichen machst eher du dich lächerlich!

Niemand hat etwas von einem schreienden Kind gesagt bzw. fällt sowas überhaupt nicht unter Ruhestörung in Sinne von einer Ordnungswidrigkeit.

Ich rede hier von Dingen wie lauter Musik in der Nacht oder Rasenmähen am Feiertag etc.

Und ob Bußgelder in solchen Höhen jemals verhängt wurden, sei mal dahingestellt. Aber der Strafrahmen gibt es jedenfalls her.

Und wenn du es mir nicht glaubst, dann lies selbst:

https://www.bussgeld-info.de/laermbelaestigung/

@Franz577

Hier war vor einiger Zeit mal eine Frage zum Vorgehen der Polizei bei einer Ruhestörung durch laute Musik bei einer Geburtstagsparty. Vermutlich war die Story nicht vollständig.

Dem Frager nach hatte der16jährige Sohnemann seinen Geburtstag gefeiert, und das recht laut. Als die Polizei anrückte, um ihn wegen Ruhestörung zu verwarnen, hat der Idiot die Klappe aufgerissen, und zur Polizei wohl gemeint : Ich mach das nicht leiser! Das ist MEINE Party! IHR habt hier nix zu sagen!"

In der Folge wurde das Großmaul in Handschellen abgeführt..

Und ebend WEIL ein Bußgeld oft Nichts bringt, ist die Beschlagnahme der Lärmquelle durchaus ein angewandtes Mittel.

@BalZakBarsoom

Ja, wie gesagt, wenn man nur lächerlich niedrige Bußgelder verhängt, dann mag das schon so sein.

Aber der Bußgeldrahmen gibt hier doch einiges her (in diesem Fall bis zu 5000 Euro).

Und wenn jemand sogar noch mit vollem Vorsatz handelt bzw. ankündigt, daß er einer polizeilichen Anordnung keine Folge leisten wird, dann könnte man bei solchen Kandidaten den Rahmen doch mal voll ausschöpfen, um ein Exempel zu statuieren.

Denn wenn nicht bei solchen, bei wem sonst?

@Franz577

Ja, das könnte man und das tut man. Aber anscheinend nicht dort, wo du lebst. Da nützt das auch nicht, wenn du das zum x-ten Male hier wiederholst-. 

"Ja, wie gesagt." 

Ja, und bitte nicht NOCHMAL sagen!

Zumeist ist es eben kein Straftatbestand, sondern eine Ordnungswidrigkeit: https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__117.html Wende Dich an das zuständige Ordnungsamt.


Spielt ja keine Rolle, aber bei anderen Ordnungswidrigkeiten (wie z.B. geringfügigen Verkehrsverstößen) wird man ja auch nicht erst ermahnt, sondern schon beim ersten Mal zur Kasse gebeten.

Hallo Franz577,

in der Regel ist es üblich, dass die Polizei die "Feiernden" bzw. den Veranstalter zunächst dazu ermahnt, die Lautstärke zu senken. Hält er sich nicht daran, dann folgen weitere Maßnahmen - vom vorübergehenden Einziehen der Musikanlage bis hin zum Auflösen der Veranstaltung und Verhängen von Geldbußen.

Allerdings muss die Polizei die Ruhestörung vor Ort auch feststellen. 
Und das wiederum ist bei einer Ruhestörung in der Regel deutlich schwieriger als bei einem Falschparker!

Denn der Falschparker steht entweder richtig oder falsch. Das lässt sich mit einem Blick feststellen.

Bei der Ruhestörung ist das etwas anders. Denn allein die Tatsache, dass sich ein Anwohner "gestört" fühlt heißt noch lange nicht, dass tatsächlich auch eine Ruhestörung vorliegt. Diese muss vor Ort von den Polizeibeamten festgestellt werden. Und oft ist es tatsächlich so, dass die Polizei dann vor Ort keinen (deutlich) erhöhten Lärmpegel feststellen kann. Entweder, weil die Feiernden "rechtzeitig" vom Anrücken der Polizei Wind bekommen und die Lautstärke von allein reduziert haben - oder aber, weil der Anrufer ein wenig übertrieben hat. Und gerade letzteres kommt tatsächlich relativ häufig vor... manchmal gibt es schon länger anhaltende Nachbarschaftstreitereien, so dass eine Partei "beim kleinsten bisschen Lärm" sofort die Polizei ruft - ohne, dass dafür tatsächlich ein Grund vorliegt. Oder der Nachbar ist besonders empfindlich, so dass ihn (vielleicht auch aufgrund fehlender Wanddämmung oder anderer baulicher Mängel) eine Party in erlaubter "Zimmerlautstärke" bereits auf die Nerven geht.Es liegt dann an den herbeigerufenen Polizisten festzustellen, ob tatsächlich eine Ruhestörung vorgelegen hat bzw. vorliegt oder eben nicht. 

Und mit bestimmten Geräuschen muss ein Nachbar eben leben. Wenn der Hund mal ab und zu bellt, jemand nachts noch duscht, die Toilettenspülung betätigt oder in seiner eigenen Wohnung bei normaler Lautstärke Musik hört, TV guckt oder sich unterhält, dann muss der Nachbar das akzeptieren, solange es im Rahmen bzw. eine Ausnahme bleibt (nächtliches Dauerbellen über Stunden und mehrere Nächte hinweg kann durchaus eine Ruhestörung darstellen).

Je eindeutiger die Sache ist, desto eher werden die Polizisten auch ernst machen. Oft ist es aber eben nicht ganz so eindeutig, so dass die Polizei lediglich ermahnen kann...

Klar, immer lässt sich sowas nicht ganz so einfach feststellen und von solchen Dingen wie Duschen, Toilettenspülung etc. rede ich ja gar nicht.

Ich meine schon die wirklich schweren und eindeutigen Fälle, also extrem laute Musik oder laute handwerkliche Tätigkeiten etc.