Warum weniger als Wiso-Steuerrechner?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das steht doch im Bescheid. Warum liest du den nicht einfach mal durch?

Da stehen nur zahlen

@Tim1888

Na und? Dann vergleiche die Zahlen eben mit den Zahlen, die dir das Steuerprogramm ausgibt. Wenn du eine komplette EStE abgegeben hast per Software, dann erhältst du bei Abweichungen im ausführlichen Bescheid eine explizite Erläuterung, wo das FA zu deinen Gunsten oder Ungunsten von der Berechnung abgewichen ist. Hast du denn schon den Bescheid bekommen (kommt per Brief) oder ist das lediglich der bereitgestellte Download via Elster?

@FordPrefect

Ja hab den bescheid bekommen, kann aber ehrlich gesagt nix mit anfangen. Kenne mich nicht aus.

@Tim1888

Dann nimm den Bescheid und deine ausgedruckte EStE mit zum FA und lass es dir in der Sprechstunde erläutern.

@Tim1888

Habe mir die Unterlagen nochmal angesehen.Ich glaube ich hab zu viel verdient. Es sieht alles ordnungsgemäß aus. Nur verstehe nicht warum das Programm wiso es falsch berechnet hat.habe auch keine Tippfehler gemacht oder so das weiss ich.

Spontan würden mir viele Gründe hierfür einfallen bzw viele Positionen an denen es Abweichungen geben kann.

Du hast in deiner Erklärung etwas anderes angegeben als es das Finanzamt anerkannt hat. Soweit ist das schonmal sehr sicher.

Wo die Differenz ist kannst du durch simples vergleichen der Zahlen herausfinden .. dann hast du die Position in der du schauen muss (Alternativ Erleutert das finanzamt abweichungen zur Ekrlärung im Text)

WAS es genau ist kann man nur raten. Wenn du sagst du hast nur spritkosten angesetzt würde ich annehmen du hast fahrten Wohn/Arbeitsstätte drin. Eventuell stimmen die KM nicht überein ? Oder du hast 360 arbeitstage angesetzt ? das schmeisst dir jeder Finanzbeamte raus ?

Ne im

Bescheid stehem 211 Tage bei 43km

@Tim1888

die du auch angegeben hast ?

Vergleich einfach die Zahlen lt Berechnung mit denen aus dem Bescheid dann findest du die differenz ggf macht das auch das programm wenn es eine elektronischen bescheid rückübermittelt bekommen hat.

wir können nur raten ohne daten und grundlagen zum raten gibt es viele ^^ Oft reicht auch nur ein Tippfehler aus.

Natürlich kannst du auch ein Einspruch einlegen und auf deine 4xx € beharren. Den musst du aber begründen also brauchst du wieder ein anhaltspunkt.

430€ ist Wunschdenken, du hast Angaben gemacht, die nicht nachvollziehbar waren für das Finanzamt und dementsprechend wurden sie nicht gewertet.

Habe mit Wiso auch 200€ ausgerechnet und kam dann auf 170€. Das ist dann schon realistischer. Zu 100% stimmt das sogut wie nie überein.

Gruß

Hab nur spritkosten abgesetzt

@Tim1888

Dann hattest du unrealistische Angaben gehabt. Ab einen bestimmten Wert, verlangt das Finanzamt Belege die du vorweisen musst. Bei einem Ergebnis von 430€ brauchst du definitiv Belege.

@SoIid

Das stimm nicht was du sagst, ich mache das jedes Jahr und nie musste ich belege vorlegen. Einmal bekam ich 3000€ zurück .

@Tim1888

Ganz sicher nicht.

@SoIid

Wie du meinst

@SoIid

ähm, steht wo?

die Entfernungspauschale wird ab einem Betrag mit 4.500 € gedeckelt, wenn kein Nachweis über die Fahrleistung erbracht wird.

lt. Fragesteller waren es 211 Tage x 43 km, somit WEIT weg von der Deckelung

@SoIid

Wenn man nicht eingestehen kann, dass man Unrecht , dann redet man sich aus. So viel dazu!!!

Da muss ich dich korrigieren :) Steuer ist kein Zufallsprodukt , die wird berechnet und stimmt soweit man es richtig erfasst immer überein.

Je nach Situation bekommt man sehr viel Steuern zurück ohne Belege einreichen zu müssen. Beispielsweise Mehrverdiener die erst im Dezember anfangen zu arbeiten zahlen viel Steuern müssen aber nur die Anlage N ausfüllen um sehr sehr viel erstattet zu bekommen :)

@zonkie

Der FS klang mir von dem Textaufbau und der Formulierung noch recht jung, als ob er zum ersten Mal einen Steuerbescheid abgibt. Deswegen ging ich von einer normalen 0815 Situation aus.

@SoIid

Was heisst normal 0815 Situation?

Das steht in dem Bescheid. irgendwas wird wohl nicht anerkannt worden sein.