Warum steht im neuen Fahrzeugbrief das ich nicht der Inhaber bin?

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habe ich noch nie gehört. rufe die mal an! normal war es immer...wer den brief hat, dem gehört das auto. kann sein es ist neu und es soll betrug ausgeschlossen werden. frag besser mal nach.

schau mal in deinen fahrzeugbrief ! im alten brief stand das auf jeden fall nicht ! ist es wohl möglich,das sich der staat dadurch die option offen hält,im falle eines staatsbankrots eine zwangshypothek einzuleiten bzw. den marktwert der BRD GmbH hochzupushen?

@leonie023

mein brief ist 2 jahre alt (nach ummeldung) da steht nichts drin. kann systemfehler der zulassungsbehörde sein. bei leasingfahrzeugen würde der besitzer der leasing firma drin stehen. frag mal bei denen nach. ist besser

@randy2201

unter der spalte C.4c steht bei dir nicht drin? das steht aber in jedem EU Fahrzeugbrief drin ! Bei meiner Freundin stehts auch drin ! ich hab kein leasingfahrzeug...mein auto ist komplett bezahlt !

@leonie023

2 minuten bitte !! ich seh mal nach...

@randy2201

STIMMT!!!!!!! habe ich noch nie gelesen! ich kann mir nur vorstellen, im schein wird der halter eingetragen. darum. halter und eigentümer sind nicht "immer" die gleiche person

@randy2201

warum wurde das denn geändert?im alten brief stand das nicht,obwohl halter und eigentümer auch nicht die selbe person sein musste!ist es wohl möglich,das sich der staat dadurch die option offen hält,im falle eines staatsbankrots eine zwangshypothek einzuleiten bzw. den marktwert der BRD GmbH hochzuhalten?

@leonie023

nein, ich denke es hat versicherungstechn. damit zu tun. nun frage ich mich, wie kannst du nachweisen du bist der eigentümer?? manche haben keinen kaufvertrag, oder er ist weg... ist schon so ein ding!

aber der staat hat nichts damit zu tun.

@leonie023

Bereits 1923 und 1948 gab es staatliche Zwangshypotheken. Das könnte sich nun wiederholen. Bei einer staatlichen Zwangshypothek wird eine Grundschuld zugunsten des Staates in die Grundbücher eingetragen. Immobilienbesitzer werden somit zwangsweise verschuldet und müssen den oktroyierten Kredit abzahlen. Die Immobilienwirtschaft hat das deutsche Immobilienvermögen im Januar 2009 auf knapp 9 Billionen Euro geschätzt. Bei einer Zwangshypothek über 10 Prozent könnte sich der Staat 900 Mrd. Euro beschaffen, die er mit den Grundschulden besichern könnte. das habe ich auf der seite http://www.bankingportal24.de/finanzredaktion/759/zwangshypothek-im-anmarsch-wozu-der-zensus-2011-wirklich-dient/ gefunden !

@leonie023

denkst du immernoch der staat hat nichts damit zu tun?!

@leonie023

gut, ich habe mit jemanden gesprocher...er meint auch der staat ist restlos am ende. ne dumme idee was du da schreibst ...ist es NICHT!! was er sagte...deutschland ist bis heute ein illegaler staat. das sich was tut, merkt jeder. ist nur eine verschleppung von jahr auf jahr.

@randy2201

der ''jemand'' hat völlig recht,deutschland ist bis heute ein illegaler staat ! deswegen hat sich auch ein kumpel von mir den reichsausweis und den reichsführerschein zukommen lassen ! wenn er jetzt noch einen kurs mitmacht,der ihn zum reichsregierungbeautragten macht,besitzt er das nötige wissen sich selbst bei angela & co. abzumelden! wodurch er nicht mehr verpflichtet ist steuern zu zahlen bzw. keine steuern mehr zahlt ! feine sache !war ne nette unterhaltung,einen schönen abend ;-)

@leonie023

du schreibst wie er gesprochen hat.... bist nicht evtl. mein nachbar???? Felsenkellerweg???

@randy2201

nee...;-) hähähä....

@leonie023

deswegen hat sich auch ein kumpel von mir den reichsausweis und den reichsführerschein zukommen lassen

Herzliches Beileid. Irgend jemand hat deinen Freund abgezockt. Die 'Papiere' sind nicht mal das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind.

hallo

auszug aus wikipedia

Eigentumsschutz [Bearbeiten]Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist.

Diese Verfügungsberechtigung bezieht sich nur auf die öffentlich-rechtliche Verantwortung für das Fahrzeug. Eine Eigentumsübertragung am Kraftfahrzeug ist daher auch ohne eine Übergabe des Fahrzeugbriefes möglich, denn der Fahrzeugbrief ist kein Traditionspapier (BGH NJW 1978, 1854). Vielmehr steht das Eigentum am Brief in entsprechender Anwendung von § 952 BGB dem Eigentümer des Fahrzeugs zu.

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH hat der Besitz des Fahrzeugbrief aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mitübergeben wird. Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Kraftfahrzeug erworben. Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich, dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, der Fahrzeugbrief verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion.

Befindet sich der Fahrzeugbrief im Auto, wird dieser Umstand als grobe Fahrlässigkeit gewertet. Diebstahlversicherungen lehnen es daher in der Regel ab, entsprechenden Ersatz zu leisten. Das Oberlandesgericht Köln urteilte jedoch, dass die Versicherung trotzdem zur Zahlung verpflichtet ist. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn sie beweisen kann, dass der Wagen nur wegen der darin befindlichen Papiere gestohlen wurde (Az: 9 W 50/03, OLG Köln, umstritten).

Die Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Verkehrsblatt 2005 S. 188) erläutert den Fahrzeugbrief und regelt die Ausgabe und das Ausfüllen durch die Zulassungsstellen. Letztmalig wurde die Richtlinie im Bundesgesetzblatt (Teil I) Nr. 21 vom 29. April 2006 aktualisiert.

gruss mike

Also Fahrzeugbrief und Zulassung sind unterschiedliche Dinge. Wenn dieser Satz in der Zulassung steht, ist noch ein Kredit auf dem Auto und die Bank ist der Eigentümer, solange, bis es abbezahlt ist. Den Fahrzeugbrief bekommt man dann auch zugesandt. Andere Möglichkeit, Du bist nur der Fahrzeugführer und das Auto gehört Deinen Eltern oder anderen Verwandten.

das auto ist bezahlt !schau mal in deinen fahrzeugbrief ! im alten brief stand das auf jeden fall nicht ! ist es wohl möglich,das sich der staat dadurch die option offen hält,im falle eines staatsbankrots eine zwangshypothek einzuleiten bzw. den marktwert der BRD GmbH hochzupushen?

@leonie023

Da mein Auto noch der Bank gehört, habe ich nur die Zulassung und nicht den Fahrzeugbrief. So ist das eben. Den Fahrzeugbrieg bekomme ich erst, wenn das Auto abbezahlt ist.

@leonie023

ist es wohl möglich,das sich der staat dadurch die option offen hält,im falle eines staatsbankrots eine zwangshypothek einzuleiten bzw. den marktwert der BRD GmbH hochzupushen?

Paranoider Unfug.

Fahrzeugbrief und Zulassung sind unterschiedliche Dinge.

Nein. Das, was früher Fahrzeubrief hieß, heißt seit ein paar Jahren Zulassungsbescheinigung Teil 2.

Wenn dieser Satz in der Zulassung steht, ist noch ein Kredit auf dem Auto

Das steht immer drin. Die Zulassungsbescheinigung weist den Inhaber nur als Halter aus, der Zulassungsstelle ist es egal, wer Eigentümer ist.

"Warum steht im Fahrzeugbrief---Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen?"

Das war schon immer so. Es wurde immer nur behauptet, dass der Fahrzeughalter auch der Eigentümer ist. Ausschlaggebend ist der Kaufvertrag und nicht der Kfz.-Brief (jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 2).

.

achja? in dem alten brief stand das nie ! trotzdem danke

@leonie023

daraus läßt sich aber nicht schließen das es dadurch früher anders war.

*Der Fahrzeugbrief ist zunächst – aus Sicht des Zulassungsrechts – nichts anderes als der Nachweis der gültigen Betriebserlaubnis für dieses eine Fahrzeug, so wie § 19 Abs. 1 StVZO dies fordert. Der Fahrzeugbrief ist darüber hinaus eine verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben.

Mit dem Eigentum am Kfz wird der Erwerber auch zum Eigentümer des Briefes - aber nicht umgekehrt!

@SgtMiller

das ist die beste antwort , und nicht dieser schwachsinn

Quatsch - der Brief gehört zum Fahrzeug und bestätigt lediglich, daß das Auto den entspechenden gesetzlichen Bedingungen entspricht.

Zwar wir allgemein gesagt, wer den Brief hat, dem gehört auch das Auto - durch den Brief bist Du aber nur Besitzer. Daß es auch Dein Eigentum ist, bestätigt der Kaufvertrag und die bezahlte Rechnung ;-) Eigentümer ist nämlich meistens die Bank und der Halter "nur" Besitzer", bis er den Kredit bezahlt hat.

Irgendwie ist der letzte Satz verlorengegangen ...

Die Zulassungsbescheinigung dagegen ist nur der Nachweis, daß das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist, also ein Versicherungsvertrag abgeschlossen ist und Steuern abgebucht werden